SA-TIERE. Als historischen Tag wird der 01. Januar 2016 in die Geschichte Österreichs eingehen. An diesem Tag wird ein Gesetz wirksam, dass den Beruf der Prostituierten als Lehrberuf in der Alpenrepublik anerkennen wird. Die genaue Beamtenbezeichnung für den Berufsstand ist lange und auch wenig erotisch.
Die Fachfrau für körperliche Stimulation
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Seit Jahren kämpfen Prostituierte und Sozialarbeiter um die gesetzliche Verankerung des ältesten Gewerbes der Welt. Was als Umbruch in der christlich geprägten Welt zu bezeichnen ist, wurde in einer kurzen gemeinsamen Aussendung der Wirtschaftskammer und des Justizministeriums wie folgt dargestellt.
„Differenzierte Inkrafttretensbestimmung hinsichtlich der §§ 19 und 31 vgl. auch § 34 des Berufsausbildungsgesetztes, BGBI. Nr. 156/2015. Mit 01. Januar 2016 wird die Tätigkeit der Fachfrau für körperliche Stimulation in die Lehrberufsliste (§ 7) aufgenommen. Lehrberechtigte (§ 2) der dann als Lehrberuf (§ 7) deklarierten Berufsausbildung sind jene Personen, die durch Steuergesetz §§ 1-190 durchgehend in den vergangenen 5 Jahren den nun definierten und bezeichneten Beruf der Fachfrau für körperliche Stimulation erwerbmäßig nachgegangen sind.“
Im ersten Lehrjahr erhalten die Mädchen 625 Euro im Monat
Auszüge aus der Lehrstellenbeschreibung wurden auch bekannt. So würde die Lehrdauer 3 Jahre betragen und mit einem entsprechend gestaffelten Lehrgeld entlohnt werden – beginnend mit 625 im ersten Lehrjahr und abschließen im dritten mit 900 Euro. Nach dem Abschluss des 9. Pflichtschuljahres kann man die Lehre beginnen. „Im ersten Lehrjahr wird auf das Eindringen unterhalb der Gürtellinie verzichtet. Körperliche Stimulation erfolgt während dieser Zeit ausschließlich mit Händen oder dem Mund. Penetration unterhalb der Gürtellinie wird zwischen dem 2. und 3. Lehrjahr nur von staatlich geprüften Ausbildern ausgeführt. Zum Abschluss jedes Lehrjahres erfolgt eine Prüfung durch Mitglieder der WKO-Prüfungskommission. Dabei wird, aufsteigend von 5 bis 15, jedes Jahr die Anzahl erhöht.
Spezialklassen ab dem 3. Lehrjahr
Eine Aufteilung in Spezialisierungsklassen wird ab dem 3. Lehrjahr verankert. Dabei werden Verhalten auf dem Straßenstrich, in nieder- wie hochklassigen Häusern und auch als Einzelunternehmerinnen unterrichtet. Der Umgang mit Zuhältern wird in Klassenkombination mit den Lehrlingen dieses Zweiges ebenfalls im 3. Lehrjahr durchgenommen.
Ausbildung auch für den Geist
Neben der körperlichen Ausbildung wird auch sehr viel Wert auf die kulturell-geschichtliche gelegt. „So erfahren unsere Lehrlinge viel über die Geschichte der Prostitution. Von deren Anfängen unter den ersten Menschen, über deren hohen gesellschaftlichen Rang in Kulturen wie der griechischen oder japanischen bis hin zur Zwangsprostitution heutiger Frauen im Osten Europas und Teilen Afrikas“, freut sich einer der Ausbilder. Daneben setze man viele Bildungsmarker in der Allgemeinbildung. Die Fachfrau zur körperlichen Stimulation solle auch in der Tradition gebildeter Mätressen unterwiesen sein.
„Wir haben auch ein Hochbegabtenförderprogramm. Wie in der Musik oder im Sport gibt es auch in diesem Berufszweig Wunderkinder“, so ein Ausbilder.
ACHTUNG – das ist ein Satireartikel, der bei Rotlicht über die Ampel darf.
Foto: pixabay.com