SA-TIERE. Eigentlich hätte am vergangenen Freitag alles klar und eindeutig sein sollen – zumindest im Landgericht Schmelzenbach an der Frohe bei Klagenberg. Der Physiker Dr. Philipp Lanck, so lautete die Anklage, hatte seine Gattin erstochen. Mit einer mitreißenden, aber schwer zu verstehenden Verteidigungsrede, kam er frei. „Am Ende waren wir es gleichzeitig – überzeugt, es habe es getan und überzeugt, dass er es nicht getan hat“, so die Richterin.
Die Frau ist tot
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Am 23. April 2016, so berichten es die Augenzeugen, soll Dr. Philipp Lanck auf seine Gattin Maxima P. Lanck auf offener Straße in Hannebüchen nahe Klagenberg mit einem Messer mehrfach und in hoher Frequenz eingestochen haben. Er wurde noch am Tatort neben seiner blutenden, aber schon toten Frau von zwei Polizisten, die die Tat ebenfalls wie die anderen Augenzeugen beobachtet hatten, festgenommen.
Viele Beobachter sahen was sie sahen
Bei der Verhandlung wurden neben den beiden Polizisten 38 Augenzeugen befragt. Sie alle sagten aus, sie sahen genau, wie Dr. Philipp Lanck die Waffe aus seiner Tasche holte, zögerte und anschließend seine Frau damit sehr energiereich und in einer hohen Stichfrequenz niederstreckte. Einer Verurteilung des Physikers stand nichts mehr im Weg. Lancks Anwalt holte dann den Angeklagten selbst in den Zeugenstand – und die Aussage hatte es in sich.
Angeklagter: „Es war das Starren!“
„Ich war in einem Zustand der Unentschlossenheit. Erst als die Augenzeugen auf mich blickten, wurde der Tod meiner Frau durch meine Hand Realität. Nicht der Schrei meiner Frau um Hilfe veranlasste die Menschenmenge zu uns zu blicken, sondern nur weil die Menschen auf uns geblickt haben, uns angesehen haben, uns beobachtet haben, konnte die Tat so wie sie beobachtet wurde auch geschehen. Hätte man nicht auf uns gestarrt, uns nicht beobachtet, könnte meine Frau heute noch am Leben sein“, sagte Dr. Philipp Lanck unter Tränen aus.
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Und Lancks Anwalt, Prof. Harald Lasch, führte weiter aus, „die wahren Schuldigen sitzen dort“, er deutete auf alle Augenzeugen, „sie waren es, die die Tat haben geschehen lassen. Sie haben Licht in die Sache gebracht. Hätten sie alles im Dunklen gelassen, wäre es vermutlich nicht zu der Aktion gekommen“.
Der Anwalt konnte überzeugen
„Was war also zuerst da? Die Tat, die Augenzeugen – oder hätte es ohne die Augenzeugen nicht zu dem Mord und dieser Verhandlung kommen können? Mein Mandant hätte die Tat nur begehen können, weil sie ihn hier und heute, an diesem exakten Punkt der Zeit, anklagen. Ich bitte sie, verehrte Geschworene, die Quantenmechanik, die aktuell von keine Physiker bei Verstand geleugnete Theorie der Verwischung von Ursache und Wirkung, sagt eindeutig aus, dass die Beobachtung eines Zustandes den Zustand selbst beeinflusst. Die Augenzeugen sahen das Messer, sahen die Mordlust, sahen die Ausholbewegung – ab diesem Zeitpunkt leiteten die Beobachter diesen Mord, nicht mein Mandant. Die Zeugen erwarteten, einen Mord zu sehen und genau das sahen sie auch“, schloss Prof. Harald Lasch sein Plädoyer.
Experte erklärte die Zusammenhänge – das Urteil
Der Richter versammelte die Geschworenen, die Schöffen, alle Anwälte und sich selbst und lud einen Experten für die Quantenphysik ein. Dieser erklärte allen Anwesenden, dass man bei immer genauerer Betrachtung und Untersuchung, was die Polizisten und Augenzeugen gewissenhaft wohl gemacht hätten, irgendwann nicht mehr zwischen Ursache und Wirkung unterscheiden könne.
Der Angeklagte wurde freigesprochen.
Auf diesem Bild ist der Angeklagte zu sehen. Philipp Lanck wird nun, nach dem Prozess und dem Freispruch, seinen alten Vornamen Max annehmen und seinen Nachnamen und seinen zweiten Vornamen vereinen – Planck. Auf diesem Photo sieht man bereits die Energie, die Lanck für die hohe Frequenz des Zustechens gebraucht haben wird.
Foto: pixabay.com (CC)