Seit dem 30. Januar gelten neue Nutzungsrechte auf Facebook. Mal wieder löste die Aktualisierung eine enorme Debatte aus, mit der sich auch der deutsche Bundestag beschäftigte. User, die sich nach dem 30. Januar bei Facebook einloggten, stimmten den neuen AGB zu. Die neuen Nutzungsrechte erlauben es Facebook, mehr persönliche Daten zu sammeln und auszuwerten.
Schon Anfang 2013 war die Aufregung groß, als die meist genutzte Fotoapp (inzwischen über 220 Millionen registrierte User) und Facebook-Tochter Instagram ihre Nutzungsbedingungen änderte. Die Änderungen ermöglichten es Instagram, Fotos der User selbst zu nutzen oder zu Werbezwecken auch an Dritte zu verkaufen. Eine Information an die Nutzer, ein Widersprechen oder einen finanzielle Entschädigung war nicht vorgesehen.
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Damit ließ sich Instagram das kostenlose, unterlizenzierbare und damit weltweite übertragbare Nutzungsrecht an sämtlichen Bildern einräumen. Die einzige Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen, lag darin, den eigenen Account zu löschen. Das Ausmaß für Instagram war verheerend: Den Aufzeichnungen Appstatszufolge verringerte sich die Zahl der täglichen aktiven Nutzer zwischen dem 17.12.2012 und dem 14.01.2013 von 16,35 Millionen auf 7,41 Millionen Nutzer: Über die Hälfte der Nutzer kehrten der App den Rücken. Ohne das bemerkenswerte Medienecho wären die Änderungen womöglich kaum bemerkt worden.
Im November veröffentlichte Spiegel Online weitere denkwürdige Auszüge aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen oft sehr leichtsinnig mit einem Klick zugestimmt wird.
Wusstet ihr, dass die nachfolgenden Klauseln Bestandteile der AGB der unten aufgeführten Unternehmen sind?
– WhatsApp: Ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein, um WhatsApp nutzen zu dürfen.
– Facebook: Ihr erklärten euch mit dem Bestätigen der AGB u.a. damit einverstanden, dass eure persönlichen Daten in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
– Apple Cloud: Ihr erklärt euch damit einverstanden, dass Apple, ohne zu haften, auf eure Accountinformationen und eure Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritte weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist […].
– XING und Facebook: Es ist euch nicht erlaubt sich mit einem Spitznamen oder Pseudonym anzumelden.
– Skype, Evernote, bitly, World of Warcraft und viele weitere: Es ist euch nicht möglich den Account zu löschen.
Die Tatsache, dass ihr sicherlich von diesen Bestandteilen der AGB noch nie etwas gehört habt, liegt womöglich daran, dass sich die wenigsten die Mühe machen dürften, die kompletten AGB zu lesen. Alleine die AGB von Amazon umfassen über 18.000 Zeichen, was etwa 9-10 eng bedruckten DIN A4 Seiten entspricht. Das macht die Bestätigung des Satzes “Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.” wohl zur größten Unwahrheit des Internets.
Ich zeige euch heute, wie ihr auch ohne großen Zeitaufwand den wesentlichen Inhalt der AGB erfassen können.
4 Tipps um AGB schnell zu prüfen1. Querlesen
In vielen AGB sind Kosten, Kündigungsfristen oder weitere elementare Bestandteile hervorgehoben. Lest deshalb die AGB quer und findet eventuelle zusätzliche Klauseln.
2. Suchfunktion
Solltet ihr beim Querlesen nicht fündig geworden sein, nutzt die Scanfunktion des Browsers. Mit „Strg + F“ beim Windows oder „Command + F“ beim Apple könnt ihr nach wichtigen Begriffen, wie „Kosten“, „Euro“, „Kündigung“, „Dritte“ suchen und so die jeweils wichtigen Teilbereiche der AGB nachlesen.
3. Übersichtsseiten
Seiten wie tosdr.org geben in übersichtlicher Art und Weise einen kurzen Abriss der wesentlichsten Bestandteile von AGB.
4. AGB mit Microsoft Word vergleichen
Mit der Aktualisierung von AGB werden oft die Unterschiede zur Vorgängerversion hervorgehoben und erklärt. Ist das nicht der Fall, so empfiehlt es sich beide Versionen der AGB, also alt und neu, im Word abzuspeichern und mit diesem Trick zu vergleichen:
1 Öffnet eine der beiden Versionen des zu vergleichenden Dokuments, also beispielsweise „AGB_alt.doc“.
2 Dann im Menü Extras auf Änderungen verfolgen, und anschließend auf Versionsvergleich.
3 Wählt im Popupmenü Originaldokument das Originaldokument aus.
4 Navigiert im Popupmenü Überarbeitetes Dokument zu der neuen Version des Dokuments, also "AGB_neu.doc“ und klickt dann auf OK. Alle Änderungen werden in einem neuen Dokument zusammengefasst. Das Originalexemplar bleibt unverändert.
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