In einer ersten Reaktion hatte Tim Lochner, neu gewählter Bürgermeister in Pirna angekündigt, Rathausmitarbeiter auf Loyalität zu überprüfen. Eine Prüfung der politischen Einstellung von Rathausmitarbeitern – samt möglicher Konsequenzen – ist allerdings gesetzlich nicht vorgesehen.
Das Überprüfen der Loyalität des städtischen Personals durch einen Bürgermeister, womöglich mittels eines Eids auf die Person des Bürgermeisters ist in keiner Vorschrift vorgesehen und widerspricht dem Grundgesetz. Loyalität ist dem Grundgesetz und nicht einer einzelnen Person geschuldet. Gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Loyalität der Bürgerinnen und Bürger dem Staat und seinen Gesetzen verpflichtet.
Artikel 33 Abs 5 des Grundgesetzes regelt das Verhältnis der Beschäftigten im öffentlichlichen Dienst. Dies schließt die einseitige Loyalität gegenüber einer einzelnen Person aus. Ein Eid oder eine Loyalitätserklärung auf eine einzelne Person, wie in diesem Fall gegenüber dem Bürgermeister, steht im Widerspruch zu den demokratischen Prinzipien und der rechtsstaatlichen Ordnung, die in Deutschland gelten. Die Treue und Loyalität der Bediensteten des öffentlichen Dienstes ist vielmehr der Verfassung und den Gesetzen des Staates geschuldet, nicht einer spezifischen Person. Dies dient der Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Verwaltung. Darüber hinaus ist in den geltenden Vorschriften für den öffentlichen Dienst kein Eid auf eine einzelne Person vorgesehen. Die Überprüfung der Loyalität des städtischen Personals muss sich daher an den rechtmäßigen und verfassungsmäßigen Kriterien orientieren, die für den öffentlichen Dienst festgelegt sind. Dies kann beispielsweise die Einhaltung der Dienstpflichten und die Achtung der Verfassung und der Gesetze umfassen.
Die Loyalität des städtischen Personals ist demokratischen Prinzipien und dem Grundgesetz verpflichtet ist. Ein Eid auf eine einzelne Person, insbesondere auf den Bürgermeister, ist nicht vorgesehen und würde den Grundsätzen der rechtsstaatlichen Ordnung widersprechen. Stattdessen sollte die Überprüfung der Loyalität im Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen und den demokratischen Werten erfolgen, die die Grundlage des öffentlichen Dienstes in Deutschland bilden.