Weil von einem Troll die Frage aufkam:
In Deutschland gibt es mehrere Kriterien, die für die Einstufung einer Partei als "gesichert rechtsextrem" herangezogen werden:
Verfassungsfeindliche Bestrebungen
Eine Partei wird als rechtsextrem eingestuft, wenn sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Im Fall der AfD zeigt sich dies unter anderem durch:
Rassismus und völkisches Denken
Antisemitismus
Verschwörungsideologien
Feindschaft gegenüber demokratischen Institutionen
Verbindungen zu rechtsextremen Milieus
Querverbindungen in gewaltbereite rechtsextreme Kreise bis hin zum Rechtsterrorismus sind ein weiteres Indiz. Die AfD fällt immer wieder durch solche Verbindungen auf.
Beobachtung durch Verfassungsschutz
Eine wichtige Rolle spielt die Beobachtung und Einstufung durch den Verfassungsschutz. Mehrere AfD-Landesverbände und die Jugendorganisation Junge Alternative werden bereits als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.
Radikalisierung und Entwicklung
Die zunehmende Radikalisierung einer Partei wird ebenfalls berücksichtigt. Bei der AfD lässt sich eine klare Entwicklung von einer EU-skeptischen Partei hin zu einer rechtsextremen Kraft nachzeichnen.
Personelle Zusammensetzung
Die Beschäftigung von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum ist ein weiterer Faktor. Recherchen zeigen, dass die AfD über 100 Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen im Bundestag beschäftigt.
Öffentliche Wahrnehmung
Auch die Einschätzung in der Bevölkerung spielt eine Rolle. Laut Umfragen bewerten etwa zwei Drittel der Deutschen die AfD als rechtsextrem. Die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" erfolgt somit aufgrund einer Gesamtschau verschiedener Faktoren, die bei der AfD in erheblichem Maße vorliegen.
Gern geschehen!