Mit 5 Minus ging man zur Mama petzen, wenn der Sandkasten-Kollege das zur Erbauung der Sandburg erforderliche Schauferl entwendete. Mit 30 Plus sucht man der Einfachheit halber doch lieber gleich das Bezirksgericht auf, wenn der eigene Stolz angekratzt wird. Nun scheint es also tatsächlich in Erwägung gezogen - jenes Gesetz, das Pograpschen als eine Straftat ansieht. Gott sei Dank! Die Strafnovelle ist in etwa genauso notwendig wie das gesetzlich verankerte Verbot der Gurkenkrümmung. Wobei der revolutionierende Hintern und die unterdrückte Gurke durchaus Gemeinsamkeiten haben:Beiden scheint ziemlich fad im Schädel gewesen zu sein. Ich bin selbst Frau. Neben einigen anderen Muskeln zählt auch der besagte gluteus maximus zu den meinigen. Sprich: I hob a an Hintern. Und ja, der wurde auch schon mal begrapscht. Nein, war nicht in meinem Sinne. Und zählt auch nicht unbedingt zu den highlights im Leben der Sylvia N. Oba wurscht! Ich konnte den unfreiwilligen Sachverhalt jedenfalls mit viel Charme und Diplomatie lösen: Derjenige bekam eine geknallt… Okay, dem war nicht ganz so. De facto signalisierte ich meinem offenherzigen Gegenüber mein Missfallen aber anderweitig. Er hat´s kapiert. Sogar - und jetzt kommt die Crux – auf außergerichtlichem Wege. Ich bin absolut dafür, dass man Grenzüberschreitungen ahndet. Nur stellt sich mir die Frage, ob dafür tatsächlich eine Gesetzesnovelle erforderlich ist. Würde es nicht ab und zu auch mal reichen, zwischendurch das zum Reden geschaffene Werkzeug aufzumachen? Oder dem Kontrahenten sprichwörtlich auf die Finger zu klopfen? Hat mit 5 Minus ja auch im Sandkasten schon funktioniert…