Wels OÖ: Kriminalisierungs-versuch von Islamisierungs-gegnern gescheitert – Freispruch vor Gericht

Wels 10. 11. 2023

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Vöcklabruck: Sa 21.08.2021, unangemeldetete DEMO Ida Pfeifer Str,

Von KURT GUGGENBICHLER |Trotz des Freispruchs von fünf jungen Männern der identitären Bewegung, die wegen Verhetzung der islamischen Religion angeklagt waren, machten bei dem am Donnerstag, 9. November, im Landesgericht Wels in Oberösterreich über die Bühne gegangen Prozess weder Justiz noch das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) eine gute Figur.

Denn was sich letztlich ein Akt der Meinungsfreiheit herausstellte, hätte der Staatsanwalt gern als eine strafbare Handlung verurteilt gesehen. Dabei waren die patriotischen jungen Männer mit ihrer Protestaktion, bei der sie auch ein Kreuz vor der Moschee in Vöcklabruck errichtet hatten, nicht gegen den Islam zu Felde gezogen, sondern nur gegen den politischen Islamismus.

Ex-Bundeskanzler Kurz für Bekämpfung des politischen Islam

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Für einen Kampf gegen den politischen Islam hatte sich davor auch schon Bundeskanzler Sebastian Kurz ausgesprochen, ohne dafür vor den Kadi gezerrt zu werden. Aber die Identitären, die ihr Kreuz mit einer Tafel versehen hatten, auf dem das Bekenntnis des Bundeskanzlers von der Bekämpfung des Islamismus‘ vermerkt war, wurden wegen Religionsverhetzung angeklagt.

In Vöcklabruck möglicherweise sogar Salafisten am Werk

Um zu beweisen, dass es gute Gründe für ihre Aktion gab, weil die Betreiber der Moschee in Vöcklabruck doch nicht so harmlos sind wie es gern dargestellt wird, mussten die Ankläger selbst und auf eigene Kosten recherchieren und sogar einen Gutachter bemühen, um endlich ein wenig Klarheit zu gewinnen, über die undurchsichtigen Verhältnisse um die Vorgänge am Ort ihrer Protestaktion.

Der Gutachter Dr. Guido Steinberg bestätigte schließlich auch vor Gericht, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass in Vöcklabruck die islamische Bruderschaft, möglicherweise sogar die Salafisten, ihre Finger im Spiel hätten.

Verfassungsschutz auf einem Auge blind

Das Landesamt für Verfassungsschutz zeigte sich diesbezüglich unwissend. Dazu könne man nichts sagen, erklärte einer der Vertreter der Behörde vor dem Richter, weil man von alldem überhaupt keine Kenntnis hätte.

Sollten aber nicht gerade Verfassungsschützer einen Informationsvorsprung haben? Wenn man sich allerdings nur um die rechte Szene kümmert, verliert man alles andere aus dem Auge bis es wieder einmal zu spät ist oder bis man von fremden Geheimdiensten rechtzeitig mit Material versorgt wird.

Staatsanwalt will den Freispruch nicht hinnehmen

Für Rechtsanwalt Ewald Stadler, einer der beiden Verteidiger der Angeklagten, ist es jedenfalls traurig, dass – im Hinblick auf die Nachforschungen seiner Mandanten – heute schon einfache Bürger die Arbeit des BVT erledigen müssen.

Hätten sie es nicht getan, wäre ihr Freispruch möglicherweise fraglich gewesen. Der Staatsanwalt will zwar gegen den Freispruch berufen, doch dürfte er damit nicht gute Chancen haben. Außerdem sollte er den ohnehin überforderten Gerichtsbetrieb mit Bagatellen nicht weiter behelligen.

***

Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.

Zuersrst erschienen bei www.AUF1.Info

PS: Die Demokratie braucht unabhängige Medien und Demonstrations-freiheit. Die Richter entscheiden noch ohne Weisung. Machen Sie sich selbst ein Bild, per Link zum anonymisierten Protokall mit Text des Urteils. http://buergerinitiative.biz/images/WelsLG091123.pdf

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