Ein Beispiel: Wer sich durch "Waldverwüstung" in der Nachbarschaft so benimmt, wie es in Vöcklabruck OÖ erfolgte, hat die soziale Qualifikation und das Gespür für Arrondierung selbst aufgegeben oder gänzlich missverstanden.
Da nützt wenig, wenn hohe Parteipolitiker bedauern, dass "draußen alles nach Lobbyisten orientiert läuft"... jedoch strukturell kaum etwas unternehmen, um es nachhaltig abzustellen.
Die Waldverwüstung auf einem Grundstück in Demmelleiten - Gerichtsbergstraße 5 im Eigentum der optierten Vöcklabrucker (Interim-Bürgermeisterin) Elisabeth Kölblinger (bei Widmung Stadträtin und Abg. zum OÖ Landtag) ist beispielhaft für das Verhalten der ÖVP-Stadtpartei-Lobby.
Das Alleineigentum stammt ursächlich daher, dass man beim Erwerb aus einem Konkursverfahren vergessen hat, dass die übrigen Mitbewohner Gerichtsbergstraße 5, im Nachbarhaus der EZ 964 strukturell die gleichen Interessen haben, wie der einzelne Kaufwerber Kölblinger als Haus-Anteileigentümer.
Wald
Aus dem Konkurs "HAM-BERG Real" wurde 2004 die EZ 2594 GB 50326 erworben und die Bank gab sich zufrieden mit € 2.500,- Kaufpreis, so der Insolvenzverwalter im Kaufvertrag (Vgl. KV Grundbuch TZ 4385/2004).
Die strukturell bedingten Interessen der Mitbewohner im Haus EZ 964 gehen nicht durch Zeitverlauf verloren, auch wenn diese nicht angesprochen werden. Eine Subjekt - Objekt Verwirrung?
Die Gemeingüterforscherin Dr. Elinor Ostrom - ihr wurde 2009 als erste Frau der Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften zuerkannt -, liefert die Begründungen. Die Eingaben von BiZ an Stadtamt und BH blieben unbeantwortet und unberücksichtigt. www.buergerinitiative.biz/images/Bilder/Waldverwstung67.jpg
Es wurden hingegen Argumente im Stadtrat laut wie diese Ausrede: "Der Bedarf des Wildbrettzerlegens im Erdkeller, als Ausweg der Jäger (Ehemann), da der letzte Fleischer der Stadt zusperrte (Mayerhofer)", wird der Eigentümerin wohl kaum einer der Räte der Stadt abgenommen hatte.
Es scheint eher ein "Dunning-Kruger-Effekt" vorzuliegen? (vgl. Wikipedia) - irgendwie scheint nicht alles mit rechten Dingen zuzugehen?
Die Aussage im Vorstand Stadtmarketing (OÖN): "Nach außen kommunizieren wir nur positiv", deutete das auch an.
Gemeingüter zu Club- oder Privatgütern machen, wie geht das?
a. Den Waldbestand großflächig schlägern, ohne vorher die Genehmigung einzuholen: "Die normative Kraft des Faktischen"
b. Waldbodenverwüstung mit schwerem Gerät, wenig Mitweltgefühl für Natur und Nachbarschaft (solche Verwüstungen könnte kein Wildschweinrudel vollbringen)
c. Angabe von plausibel erscheinenden Gründen, um eine Widmung für die ökonomische Nutzung durchzubringen? ("wenn es stimmt, wie es begründet wurde?" meinten andere Beteiligte)
Wald Verwüstung
Waldverwüstung: Foto BiZ
Reparatur: Dieser offensichtliche Irrtum beim Kauf im Jahr 2004, die Interessen der übrigen Hausmiteigentümer als Nachbarn nicht zu berücksichtigen,
a) könnte mit einer Zuschreibung der EZ 2594 zur EZ 964 nachträglich berichtigt werden, ohne zu bestrafen.
b) Oder man könnte gleiche Eigentumsanteile für EZ 2594 wie bei EZ 964 schaffen.
c) Sonst könnte man es dem Erd-Keller-System entsprechend der Stadtpfarre (incoperiert Stift St Florian, Pfarrerwald) arrondieren, als Einheit mit Erdkeller zuordnen (statt trennen),
Erdkeller
d) oder auch ein "Kinderspielverein" der Stadt könnte das Waldgut erwerben und kinderfreundlich wieder als Gemeingut nutzen.
Wald Kölblinger Gerichtsbergstraße
Wie glaubwürdig sind Parteipolitiker?
Wir sollten es, ähnlich wie in der Antike, durch ein "Scherbengericht" regeln: "die Bürger verbannen durch Negativstimme die unbeliebtesten Politiker für Jahre aus den Ämtern". Die intellektuelle Redlichkeit öffentlich einzufordern.
Ein Konnex Pfarrerwald?
Gleich gegenüber der Waldverwüstung wurde ein Jahr zuvor der frühere Wandererparkplatz für Waldlehrpfad-Besucher, früher vom Stift St. Florian als Verwalter (incorperiert) an die Stadtgemeinde günstig verpachtet. Die Stadt Vöcklabruck ist knapp bei Kasse, muss sparen und Stifte haben auch Geldsorgen. Somit ergab sich nun mit Flächenfraß ohne Tiefgarage und subobtimaler Planung ein Baurecht-Neubau als Ertragsquelle für Stift St. Florian, den Bischof von Linz und die Pfarre - eine einseitige Ertragssteigerung, die jedoch zu Lasten der Bürger von Vöcklabruck zu Buche schlägt. Gemeinnützigkeit war einmal? Wie brachte es der Maturakollege des Propst im Stift, der Ex-Bgm Brunsteiner mit seiner (bei der Wahl abgestürzten) getreuen Nachfolgerin und Nachbarin in Demmelleiten zuwege, den Hausverstand und die Bürgermeinung auszubremsen? www.fischundfleisch.com/survey/sunday-for-history-61944
Gibt es eine Zusammenhang zwischen dem Erdkeller unterm Pfarrerwald und dem Wandererparkplatz? Weshalb schwiegen die sonst redestarken Anrainer, besonders Immobilienmakler? Was kann Walter Gruber dazu erzählen, weshalb hielten sich die Anfangsakteure dann zurück. www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/Protest-weil-Parkplatz-Wohnbau-weichen-muss;art71,2749793
Fazit: Es könnte eine Arrondierung mit Stift St. Florian (zu Pfarrerwald zuführen) und eine 99 Jahre Pacht für Gemeingut-Nutzung folgen, wenn sich die Eigentümerin (als derzeitige Bürgermeisterin) besinnt. Den Kaufpreis aufbringen über Spendensammlung der Pfarre als Pachtvorauszahlung mit Widmung. (Oder Ankauf über eine Stadtorganisation)
BiZ liefert stets Vorschläge, wenn wir Zustände bemängeln!
Bürgerinitiative Zivilcourage (BiZ) www.buergerinitiative.biz
PS1: Im Gemeinderat am 22.05.2023 zu Gerichtsbergspraße 3, 5, 7
9. RAUMORDNUNG und TIEFBAU:
9.1 Bebauungsplan 7.13 | Änderung BBPL 7 "Am Pfarrerfeld" | Behandlung der Stellungnahmen (Dr. Kölblinger, Leitner, Schein) Die nachträgliche Anpassunbg der Widmung an den Bestand? Scheinbar wurde damals eine Baugenehmigung erteilt, ohne die Widmung zu prüfen?
PS2: Leserbrief Die Presse:
Dem Gemauschel ein Ende setzen: „Die vielen Bausünden der Bürgermeister“, Urschitz meint, 18.8.21;
"In einer „umfassenden Reform der Flächenwidmung“ die Lösung zu finden, wird nicht erfolgreich sein. Die kommunale Flächenwidmung ist ja nur der Schlussstein in einem Bauwerk, das von allgegenwärtiger Korruption getragen wird. Was das Land braucht, ist ein Bundesgesetz über die Raumplanung; also ein Rahmengesetz (Art. 15a), das: *die Länder zur Planung verpflichtet (analog zur Flächenwidmungs- und Entwicklungsplanung der Gemeinden),
*das einzuhaltende Planungs-Prozedere vorgibt, und
*die Mindestinhalte dieser Pläne vorgibt (die „Ordnung“ des Raums bleibt unangetastet Ländersache).
Mit anderen Worten, dem Gemauschel in Ländern und Gemeinden ein Ende setzt. Das muss man nicht erfinden, das ist in der Schweiz seit 1979 so Gesetz und so erfolgreich, dass es seither vom Stimmvolk gegen alle Angriffe von Spekulanten und Bauwirtschaft – mehrfach! – eindrücklich verteidigt wurde. So ein Szenario wollen die „gewissen Kreise“ hierzulande mit allen Mitteln verhindern."
DI Markus Reicher, Raumplaner ETHZürich, 9210 Pörtschach (Die Presse 21.08.2021)
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