Am 06.11.2015 will der Bundestag über eine mögliche Neuregelung zum Thema „Tötung auf Verlangen“ abstimmen.Liest man sich durch Foren, Beiträge diverser Journalisten, zappt durch Polit-Talks, so scheint die Haltung der meisten klar.Eine Neuregelung wird bejubelt, quasi herbeigesehnt.
Und ich muss an dieser Stelle einräumen:Über Jahre klang der Euphemismus „Sterbehilfe“ auch für mich wie eine soziale Wohltat.Auch ich war überzeugt davon, dass wir als Sozialstaat mit dem Anspruch, Menschenrechte hochzuhalten, doch sicherlich nur das Beste für Kranke, Alte, Sterbende wollten, wenn wir diese von ihrem Leid erlösten.
Aber ich glaubte damals auch noch, dass ich mit einem Lächeln die Welt verändern könnte, dass Menschen im Kern gut seien und jeder sein Bestes täte.Ich glaubte an die Heilsversprechen von Chancengleichheit, gelungener Emanzipation, war überzeugt davon, in einer phantastisch funktionierenden Demokratie zu leben und hielt Armut in unserem Land für ein Gerücht.
Kurzum: Ich war naiv.
Es ist durchaus charmant naiv zu sein, wenn man in dieser Naivität nicht Dinge tut und sagt, die anderen zum Schaden gereichen.Es kann charmant sein, an das Gute im Menschen zu glauben, solange man nicht gezielt wegsieht, um nicht eines Besseren belehrt zu werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.Es kann liebenswürdig sein, an Wohlstand für alle zu glauben und dies auch so zu meinen, wenn man sich nicht von Armen abwendet und ihre Aussagen über erlebte Armut in einer Wohlstandsgesellschaft als Unsinn abtut, nur um nicht das eigene Weltbild erschüttert zu sehen.Naivität ist ein beneidenswerter Zustand, meist der Jugend vorbehalten und wird nicht selten früh genug erschüttert.
Aber im Falle der „Tötung auf Verlangen“ sollte und darf es keine Naivitäten geben. Es geht nicht um eine Diskussion darüber, wo man seinen Urlaub verbringt, wen man wählt, was man essen möchte.Es geht nicht um musikalische Vorlieben oder Plaudereien über das Wetter.
Es geht um die Frage, ob eine Gesellschaft Tötung legalisieren und damit legitimieren darf.Jeder, der sich dazu äußert, hat sich besser eine Meinung gebildet, indem er alle zur Verfügung stehenden Argumente angehört, alle Eventualitäten in Betracht gezogen und sehr sorgfältig abgewogen hat.
Im Zuge dieser Überlegung gilt es unter anderem, den sprachlichen Umgang mit diesem Thema zu betrachten:
„Sterbehilfe“ ist ein Euphemismus.
Die beschönigende Darstellung eines bis dato gesellschaftlich geächteten Vorganges und damit dem Euthanasiebegriff der Nationalsozialisten nicht unähnlich.Wer den „schönen Tod“ oder die freundliche „Hilfeleistung“ beschwört, verweigert, den Vorgang der Tötung beim Namen zu nennen.Wer stirbt, dem ist nicht „geholfen“.Wer stirbt, ist tot.So ist die richtigere Bezeichnung für das, was vorgeblich „Liberale“ hier fordern auch „Tötung auf Verlangen“ oder „Beihilfe zum Suizid“.Eine Gesellschaft, die einen Vorgang sprachlich schönen muss, offenbart schon ihren Mangel an ehrlichem Umgang mit ihm.
Und geht es nicht genau um diese Suggestion, den sozialen Anstrich einer wenig sozialen Tat, wenn die Tötung sprachlich zur Hilfeleistung umgedeutet wird?
Immer wieder begegnet mir in Diskussionen das Argument, die freie Entscheidung des Sterbewilligen hätte Vorrang, müsse respektiert werden.
Ein schöner Gedanke, wäre da nicht die leidige Frage nach der Entstehung derartiger „Freiwilligkeiten“.Wer garantiert Ihnen, dass Ihre Entscheidung in jeder Minute respektiert wird und „frei“ ist?Wo ist die Entscheidungsfreiheit in diversen Alten- und Pflegeheimen, die oft unterbesetzt und unterfinanziert sind?Dort wird entschieden was Sie essen, wann Sie besucht werden können, wann Sie schlafen.Schon hier wäre es möglich, für bessere Lebensqualität zu sorgen und so den Lebenswillen zu stärken.Und schon hier wiegen ökonomische Interessen einer Gesellschaft, die den sozialen und den produktiven Teil der Gesellschaft immer rigoroser trennt und soziale Belange als ausschließlichen Kostenfaktor betrachtet, schwerer.Der ehemals produktive Mensch, der keine Gewinne mehr abwirft, wird zur gesellschaftlichen Ausschussware degradiert und ausgelagert.Dies wird sich in absehbarer Zeit noch verschärfen, hat doch der Ausbau nicht-sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen seit Schröders Agenda unverhältnismäßig zugenommen. Der Arbeitnehmer soll möglichst keine Kosten verursachen und doch muss er essen, schlafen, will mehr vom Leben als ausschließlich arbeiten und wird alt.Wer mit seinem Lohn kaum über der Mindestsicherung lag, der wird eine Rente erhalten, die ebenfalls auf ergänzende Staatsleistungen angewiesen ist.Die Kosten für (gute) Pflege selber tragen? Undenkbar.Welches Recht hat aber eine Gesellschaft, die nicht zuerst für ein gutes Leben auch der Alten und Kranken sorgt, über ein (angeblich) „schönes“ oder gar „freiwilliges“ Sterben zu diskutieren?
Worauf fußt diese angebliche „Freiwilligkeit“?Wie viel Trostlosigkeit erträgt ein Mensch, bis er bereit ist, „freiwillig“ zu sterben?Wie viel Druck übt das Gefühl der Hilflosigkeit, des Schmerzes, aber auch das Gefühl „Angehörigen auf der Tasche zu liegen“ auf Alte und Kranke aus und befeuert eine derartige „Freiwilligkeit“ erst?
Hören Sie sich um: Die größte Sorge der meisten Menschen, indoktriniert vom gesellschaftlichen Leistungsfetisch ist es, zur „Last“ zu werden.
Was hat es mit „Freiwilligkeit“ zu tun, wenn das eigene Leben in den Händen von Gutachtern, Ärzten, Pflegern liegt, die Ihnen hinter die Stirn sehen und erkennen sollen, ob es sich bei Äußerungen Ihrerseits tatsächlich um einen freien Wunsch oder um eine temporäre Reaktion auf Angst und Schmerz handelt?
Und schon davor sind wir nicht „frei“ in unseren Entscheidungen.Wir leben in einer Gesellschaft, die uns mit Gesetzen Selbstgefährdung verbietet. Von Strafen für das Fahren ohne Gurt über Helmpflichten sorgt der Gesetzgeber dafür, dass Sie sich selbst keinen Schaden zufügen.Sollten Sie im Laufe Ihres Lebens verzweifelt genug sein, sich das Leben nehmen zu wollen, Sie würden gegen Ihren Willen in Gewahrsam genommen, zum Schutz der eigenen Person.Zwangsmedikation und Freiheitsentzug eingeschlossen.Sie dürfen weder leichte noch harte Drogen erwerben, der Staat will Ihre Unversehrtheit.Sie sehen: Mit Freiwilligkeit in Sachen „Sterben“ ist es nicht weit her.Schon hier ist zu sehen: Es geht nicht wirklich um das, was Sie wollen.Es geht darum, wann andere, in diesem Falle Staat, Ärzte, Schwestern Ihr Sterben für angemessen halten.
Es ist also notwendig, ja essenziell, die Frage zu stellen:
Können wir gewährleisten, dass nicht ein einziger Mensch stirbt, der dies nicht wollte?
Können wir ausschließen, dass nach Jahren erlaubter „Tötung auf Verlangen“ Ärzte und Gutachter nachlässig werden, immer auch die ökonomischen Ansprüche im Hinterkopf?Dass ein laxer Umgang mit ärztlich genehmigtem Suizid zur Regel wird?Können wir davon ausgehen, dass von außen mit absoluter Sicherheit „Freiwilligkeit“ festgestellt werden kann?Wenn wir dies nicht können, und ich nehme Ihnen gerne vorneweg, dass es sogar schlicht unmöglich ist, denn wo Menschen Entscheidungen treffen werden Fehler gemacht, dann hätten wir als Gesellschaft in der einzigen Angelegenheit versagt, die Zivilisation erst ausmacht:Der Ächtung von Mord.
Wir haben die Todesstrafe nicht nur deshalb abgeschafft, weil wir sie für barbarisch und selbst im Falle schlimmster Straftaten nicht für angemessen hielten, sondern zudem weil wir einsehen mussten, dass auch mit noch so gründlicher Beweisaufnahme und allen gebotenen juristischen Mitteln Fehlurteile nicht hundertprozentig auszuschließen sind.Es kann vorkommen, dass ein Unschuldiger stirbt.Dies gilt nicht minder im Falle von Alten und Kranken.
Nicht jeder alte Mensch ist in sich gefestigt, selbstsicher.Meine Oma war immer eher fragil, schüchtern, änderte ihre Meinung schon mal innerhalb von Sekunden, wenn man vehement genug auf sie einredete. Sie war nicht eine der resoluten Damen, die im Zweifel für sich einstehen können.Wer kann da jemals, ohne hellseherische Fähigkeiten, „Freiwilligkeit“ bestimmen, wenn aus einigen alten Menschen doch in so einem Fall vor allem spricht, dass sie gefällig sein wollen?
So hinge der Lebenswille des nicht mehr leistungsfähigen Individuums an mehr oder minder befähigtem Pflegepersonal.Wer den heutigen Umgang mit Alten in Heimen und anderen Pflegeeinrichtungen sieht, möglichst kostensparend oder bestenfalls gewinnbringend, der kann nicht allen Ernstes glauben, dass eine Gesellschaft, die nicht bereit ist, in lebenswertes Leben zu investieren, in eine unabhängige und langfristige Prüfung des Sterbewunsches mehr zu investieren bereit wäre.Es entstünde ein, für unsere Gesellschaft üblicher, Ökonomisierungsprozess, der den Menschen auf Kosten-Nutzen reduziert.Wer kann ernsthaft an einen so komplexen, makellos funktionsfähigen Staatsapparat glauben? Wer mag ausschließen, dass nicht doch Menschen in den Tod gehen, die dies im Nachhinein lieber nicht getan hätten?
Zwar wird immer und gerne von „unabhängigen Gutachtern“ fabuliert, wer jedoch jemals mit Amtsärzten, öffentlich bestellten Sachverständigen und ähnlichem Staatspersonal zu tun hatte, der dürfte in Zukunft tunlichst vermeiden, hier eine Instanz zu sehen, die über Leben und Sterben entscheiden könnte. (Ich schrieb darüber bereits hier)Und was machen Jahrzehnte des Tötens mit Schwestern, Ärzten, Pflegern? Ich nehme den Sterbehilfe-Aktivisten gerne ihre guten Wünsche ab (wobei gut gemeint nicht selten das Gegenteil von gut gemacht ist), doch ist die Kurzsichtigkeit solcher Forderungen kaum zu übersehen.
Auch hat die Euthanasie im dritten Reich erschreckend nachhaltig bewiesen, wie wenig Menschen von außen fähig sind, den Lebenswert ihres Gegenübers einzuschätzen.Nun heißt es heute oft, die damalige Haltung sei Schnee von gestern und wir wollten ja alle nur „das Beste“ für den Sterbenskranken. Es tut mir leid zu enttäuschen, aber auch das behauptete damals jeder, der Euthanasie befürwortete.Auch heute entscheidet die Gesellschaftsnorm über die Einschätzung des Lebenswerts des Gegenübers. Eine, auf Funktionalität ausgerichtete, Leistungsgesellschaft wird einem unproduktiven Leben kaum viel abgewinnen können.Schlimmer noch: Das Individuum wird den Gedanken verinnerlichen, dass ein „lebenswertes Leben“ an Leistung gekoppelt sei.Eine Gesellschaft der Schmerz- und Leidensvermeidung wird sich in kollektiver Angst vor Schmerzen am Ende des Lebens nach einfachen Antworten sehnen, ohne die Erfahrung mit all ihren Konsequenzen abzuwarten.Der Mensch, der nach einem aktiven Leben plötzlich seiner gewohnten Kontrolle über sich und sein Leben beraubt ist, wird eine geraume Zeit brauchen, sich mit der Situation zu arrangieren.
Er sollte schreien, weinen, betteln dürfen, ohne dass dem gleich der Exitus folgt.
Es gilt nicht, dem Kranken zu erzählen, er möge sich in seinem Todeswunsch mäßigen.Es gilt, dies der Gesellschaft, den Pflegern, den Angehörigen nahezubringen. Letztendlich ist es ihre Handlungsweise, die entscheidet.
Denn auch, wenn dies gerne geleugnet wird: Es geht hier nicht ausschließlich darum, einen Menschen von seinem Schmerz zu „erlösen“. Nicht minder geht es darum, als Außenstehender der Hilflosigkeit Herr werden zu wollen, die es mit sich bringt, einen anderen leiden zu sehen.Nur sollte unsere eigene Angst, unsere Interpretation der Situation, unser Leid nicht ausschlaggebend für unsere Handlungsweise sein.
Was tatsächlich enttabuisiert gehörte, wäre der Tod an sich, nicht das Töten.
Gerade weil der Tod, sowie auch Krankheit, Schmerzen und Trauer, tabuisiert wurden, ist die Angst vor dieser Seite des Lebens und Sterbens enorm genug gewachsen, um sich damit nicht mehr auseinandersetzen zu wollen und zu können. So steht der moderne Mensch all diesen Aspekten des Lebens mit einer Hilflosigkeit gegenüber, die nur noch den Weg des geringsten Widerstandes zu kennen scheint: Tötung.
Möglichst schnell, möglichst sauber, möglichst ökonomisch, möglichst effizient.
Das Tabu, einem Menschen legal das Leben nehmen zu können, ist noch nicht all zu alt und es wäre wert, gepflegt zu werden.
Eine bessere Sterbebegleitung, palliativmedizinische Betreuung, ein freierer Umgang mit Schmerzmitteln (den Sterbenden kümmert nicht, ob er noch Abhängigkeiten entwickelt), ein Ausbau der Hospizbewegung wären hingegen wünschenswert.
Und bevor wir diskutieren, ob das Töten Kranker und Alter einen gesellschaftlichen Mehrwert hat, sollten wir uns mit dem „Sterben lassen“ auseinandersetzen, denn selbst diese Freiwilligkeit, bestenfalls festgelegt in einer Patientenverfügung, ist heute nicht garantiert.
Sehr dringend ans Herz lege ich die Überlegungen von Bernhard Torsch, Journalist und Betreiber des Blogs „Der Lindwurm“.
Das letzte Wort möchte ich dem Präsidenten der Bundesärztekammer lassen:
„Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe am kommenden Freitag seine Forderung nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt. In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten stellte er sich hinter den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht und auf weitere rechtliche Regelungen verzichtet.Zugleich wies er Behauptungen zurück, der Entwurf kriminalisiere die Ärzte. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung könne die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. „Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten und auch einiger Ärzte“, stellte der BÄK-Präsident gegenüber den Bundestagsabgeordneten klar.“ (Quelle)