Streitschrift für das Tabu.

Der folgende Text entstand aus der Idee heraus, in klassischer Debattenkultur Pro und Contra eines Themas zu beleuchten und ich freue mich, Stefan Schett dafür gewonnen zu haben, sich in seinem Text gegen das Tabu einzusetzen.

Wenn wir heute über Tabus diskutieren, kommen wir nicht umhin uns zu fragen, ob wir uns in unserer scheinbar aufgeklärten und vorgeblich liberalen Zeit überhaupt noch mit nennenswerten Tabus konfrontiert sehen.

Sexualität ist in, früher verpönten und heutzutage doch eher harmlos anmutenden, Ausführungen in Form tiefer Dekolletés, nackter Beine, aufreizender Kleidung, omnipräsent.Und auch zu Pornographie, früher verschämt unter der Ladentheke weitergereicht, besteht heute, nicht zuletzt dank Internet, freier Zugang und ein weit entspannteres Verhältnis.

Können wir deshalb annehmen, dass tatsächlich eine tiefgreifende und nachhaltige Enttabuisierung stattgefunden hat? Oder ist es nur eine neue Gesellschaftsnorm mit eigenen Tabus, neuen Spielregeln, im alten Gewand?

Eine Facebookfreundin postete vor nicht allzu langer Zeit ein altes Gemälde, das eine füllige Frau in aufreizender Pose und voller Schambehaarung zeigt und wurde daraufhin mehrfach „entfreundet“.Man störte sich nicht an der Nacktheit, sondern vielmehr an der zur Schau gestellten Schambehaarung, die hier u.a. Assoziationen von „DDR“ und „Nazideutschland“ wachriefen.Es fiel der Vorwurf, sie sei „reaktionär“.Der Versuch, dieser Logik zu folgen muss also lauten: Frauen damals trugen Schamhaar völlig schamlos, wer also heute Schamhaar zur Schau stellt, ist reaktionär und teilt das damalige politische Weltbild.

Dass Frauen wie Männer durch die Jahrhunderte hinweg, völlig unabhängig vom politischen Zeitgeist, auch immer wieder Schamhaar trugen oder wahlweise entfernten, dürfte hier in Vergessenheit geraten sein, obwohl dies ja für Bärte ähnlich galt und gilt. War es vor kurzem noch angesagt, sich zu rasieren, prangen heute in vielen Männergesichtern wieder ungeniert Bärte. „Mann“ geht mit der Mode, denn auch in den modischen Gesellschaftsnormen spiegelt sich der Wille, sexuell attraktiv zu sein für das andere Geschlecht (oder wahlweise das eigene).

Die Tatsache, dass die Schamhaarrasur über lange Zeit Prostituierten und Homosexuellen vorbehalten war und als „pervers“ galt, wird heute ausgeblendet.Ähnlich wie dem Gemälde weiblicher Nacktheit abseits moderner Normen erging es einem Foto auf Tumblr, das eine Frau in Unterwäsche zeigte. Für die heutige Zeit also beinahe züchtig.Das Foto jedoch empörte, denn die Schambehaarung war in Teilen zu sehen und so gingen genug Beschwerden ein, um zur Löschung des Objektes allgemeiner Erregung zu führen.Ebenso viel Empörung zog eine Kampagne nach sich, in der Frauen sich mit, teils gefärbtem, Achselhaar präsentierten.Schamhaar also ganz offensichtlich ein modernes Tabu.

Ähnlich ergeht es Beinen, Bäuchen, Hinterteilen, die nicht der sexuellen, visuellen Idealisierung entsprechen. Natürliche Sexualität mit all den natürlichen, teils schönen, teils unschönen Geräuschen, Gerüchen, Flüssigkeiten wie auch Sexualität im Alter: Ganz klar vehement verteidigte Tabus unserer Zeit.

Angesichts solcher Auswüchse in der Vergangenheit wie auch in der Moderne stellt sich die Frage:  Warum überhaupt noch Tabus?Und sind nur die Tabus von gestern verfehlt und der Lächerlichkeit preiszugeben?

Im Bereich der Sexualität ist die Frage erstaunlich schnell beantwortet, denn welchen Zweck gesellschaftlich gewachsene Tabuisierung erfüllen kann, wird spätestens beim Thema sexueller Missbrauch an Kindern deutlich.Gerade in die Stimmen der 68er Generation mischten sich im Zuge der Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen Stimmen, auch die Frage nach Sex mit Minderjährigen liberaler zu gestalten.Dass die „Freiwilligkeit“, die schon bei Erwachsenen oft schwer zu verifizieren ist, und die zu sexuellem Konsens dazugehört, Jugendlichen und Kindern nicht uneingeschränkt zugesprochen werden kann, da diese sich in Abhängigkeiten befinden, emotionaler wie auch finanzieller Natur, war offenbar nicht jedem ersichtlich.

Hier hilft das gesellschaftliche Tabu, die allgemeine Ächtung des Kindesmissbrauchs, die Idee des Kindsschutzes moralisch zu verankern. Ein Gesetz hätte, gerade wenn es um Regulierung von Sexualität geht, ohne moralische Verankerung in der Gesellschaft nur schlechte Chancen.Sexualität, als eine der stärksten Triebfedern des Mensch-Seins, ließe sich kaum nur auf Basis eines Gesetzestextes bändigen.Sicher findet Kindsmissbrauch dennoch statt.  Jedes zehnte Kind ist betroffen, die Dunkelziffer vermutlich noch höher, dennoch wären die Auswüchse ohne gesellschaftlichen Konsens des kindlichen Schutzwertes gravierender.

Tabus verhindern gewisse Triebe und Taten nicht, aber ein Tabu kann mit seiner indirekten Androhung eines gesellschaftlichen Ausschlusses durchaus hemmend wirken und ermöglicht nicht zuletzt den Opfern, Hilfe zu suchen und zu finden.

Die ursprüngliche Absicht der Tabuisierung war, gesellschaftliche Werte und Normen festzulegen und den Erhalt der Gesellschaft zu sichern.So entstanden nicht nur die Tabus, die wir heute als unsinnig einstufen, wie z.b. das Tabu Homosexualität, sondern auch uns noch durchaus sinnvoll scheinende Verbote:

So sorgten unzählige Generationen körperlicher und geistiger Behinderungen, entstanden aus inzestuösen Verhältnissen, für die nach und nach entstehende Tabuisierung der Sexualität unter Verwandten ersten Grades.Als alte Nachteule oute ich mich nun als jahrelanger Domian-Hörer.Dort erzählte vor einiger Zeit ein Mann mittleren Alters von seiner Beziehung zu seiner Schwester, die nun schon viele Jahre, auch seit der Jugend, lief und durchaus auch sexueller Natur war.Geplant war nun ein Umzug in ein angeblich liberaleres Land, das Geschwistern das offene Zusammenleben gestattet.

Zwar mag Domian es mit seiner Haltung „Liebe hat immer Recht“ hier gut gemeint haben, als er dem Mann aufmunternd zusprach. Doch hier kann die Antwort nicht ein einfaches „Weg mit den Tabus“ sein, denn gerade in biologischer Hinsicht erfüllt das Gebot, keine Kinder mit Geschwistern oder anderen nahen Verwandten zu zeugen, noch seinen Zweck und ist nicht rein religiöser oder ideeller Natur.Es geht hier nicht um moralische Befindlichkeiten sondern um eine, aus der Zweckdienlichkeit gewachsene, Gesellschaftsstruktur.Auch müsste man im Detail erfragen, woher die Loslöseproblematik zwischen den Geschwistern stammt, wie viel Abhängigkeit oder schon in der Jugend entstandene Bindungsprobleme dahinter stecken. Aber natürlich geben 10 bis 15 Minuten Gesprächszeit solche tiefer gehenden Diskussionen nicht her.

Hier kann man ansetzen und deutlich machen, warum Tabus in solchen Fällen sinnvoller sind, als so manche Gesetzgebung: Tabus sind flexibler.

Ein Tabu ist ein gesellschaftlicher Konsens, der aber in so einem Falle innerhalb der Familien unterschiedlich gehandhabt wird. Während jede Familie zuerst eben das „Soll“ vorlebt, in diesem Falle die Verneinung sexueller Beziehungen zwischen Geschwistern, schafft sie zumindest die Prämisse, Bruder und Schwester  möglichst getrennt zu halten. Das „Ich darf nicht“ ist eine Hemmschwelle, die zu überschreiten mehr Wille erfordert als eine juristische, doch erst mal lebensferne Gesetzesgrundlage, mit der gerade Kinder in ihrem frühen Leben kaum konfrontiert sind.Gerade weil es gesellschaftlich nicht erwünschte Ausnahmen nicht zur Normalität erklärt, erfüllt das Tabu seine Notwendigkeit, hält die Menschen, die für ihren Drang nicht Ausgrenzung und Schwierigkeiten auf sich nehmen wollen, auseinander.Die Menschen, die sich unabhängig vom Verwandtschaftsstatus zueinander hingezogen fühlen, haben so Hürden zu überwinden. Wer dies in Kauf nimmt, über dessen Motivation und „Freiwilligkeit“ ließe sich zumindest diskutieren.

Ein Tabu macht ein Übertreten schwierig, ein Gesetz hingegen macht es aussichtlos.So ist das Tabu liberaler als Gesetzgebung, die totalitären Anspruch erhebt, aus dem heraus es keine Ausnahmen geben kann.Ob die Überschreitung akzeptabel und angemessen ist, entscheiden so im Zweifelsfall die Familie oder aber die Betroffenen, ohne dass der Gesellschaftszweck, der Selbsterhalt und die Vermeidung tendenziell eher mit Behinderung Geborener, unterminiert würde.

Wir vermehren uns durch Sexualität und nicht durch Zellteilung, weil Sexualität für den Menschen eine Chance bietet, Gene zu durchmischen und so möglichen Erbkrankheiten vorzubeugen. Möglicherweise ist es in ein-zwei Fällen von „Geschwisterliebe“ wirklich bedingungslose, unabdingbare Liebe, für die die zwei Betroffenen im Zweifel ihr Leben lassen würden. Und doch sollte Konsens sein, dass es eine Normalität für eheähnliche Bindungen zwischen Geschwistern nicht geben sollte. Ein juristischer Status der Akzeptanz, der solchen Beziehungen die Hürden nimmt, dürfte zu Enthemmungen führen, die eben nicht nur „freiwilliger“ Natur sind.

Wer in einem Elternhaus mit Geschwistern aufwuchs, und Gewalt und Abhängigkeiten kennengelernt hat, dürfte dies besser verstehen. So berichtete ein Freund von sexuellen Übergriffen durch seine Brüder. Eine andere Freundin erlebte Missbrauch durch die Mutter, konnte sich dennoch bis Mitte zwanzig nicht von dieser Familie lösen.

Die Frage der Abhängigkeiten und familiären Verstrickungen und das Missbrauchspotenzial gerade sexueller Fragen sowie der gesellschaftliche Selbsterhaltungstrieb sollten Grund genug sein, Tabu und Gesetze zu belassen, wie sie sind. Unsere Gesetze sind derzeit nicht grausam angesichts geschwisterlicher Beziehungen, niemandem droht lebenslange Haft oder Psychiatrie, aber es gibt Strafandrohungen. Vor allem, wenn in solchen Beziehungen Kinder gezeugt werden.

Ich halte das derzeit existierende Tabu, gepaart mit eben dieser Rechtsprechung durchaus für ausreichend.

Ein Tabu sorgt hier also dafür, dass individuell auf das ausgesprochene Verbot reagiert werden kann, abhängig von der jeweiligen Situation der Betroffenen. wohingegen ein Verbot per Gesetz seine totalitären Ansprüche geltend machen würde und eine Liberalisierung per Gesetz Missbrauch, Abhängigkeiten und einem Übermaß Tür und Tor öffnen würde. Staat und Gesetzgebung sind weit unflexibler als gesellschaftliche Realität.

Ebenfalls als Beispiel für Entwicklung gesunder und notwendiger Tabus für den Gesellschaftserhalt darf unter anderem die Stigmatisierung des Kannibalismus gelten.Es gibt Dokumentationen über Stämme, z.b. die Fore auf Papua-Neuguinea, die noch bis Ende der fünfziger Jahre Kannibalismus betrieben.Dort war es Tradition, die Gehirne der Verstorbenen bei deren Beerdigung zu verspeisen.Da Krankheiten sich vornehmlich von Mensch zu Mensch übertragen war es auch hier nur eine Frage der Zeit, bis große Teile des Stammes erkrankten. Kuru, eine Krankheit, die innerhalb von 6-12 Monaten zum Tode führt, begleitet von Muskelschwäche, Gang- und Standunsicherheiten und Tremor, verbreitete sich unter den Stämmen, die noch Kannibalismus praktizierten.Erst der Verzicht führte dauerhaft zu Gesundung und dem Abklingen der Krankheit.Wobei Wissenschaftler vor kurzem entdeckt haben, dass evolutionäre Prozesse zu physischen Veränderungen führten, die eine natürliche Resistenz gegen Kuru hervorbrachten. Dennoch sind die möglichen Krankheiten, die von Mensch zu Mensch übertragen werden, zahlreich und die Aussicht auf mögliche Immunisierung wäre wohl kein guter Grund, derartige Praktiken wieder aufleben zu lassen.

Ein weiteres Beispiel für gesunde Tabus finden wir heute (noch) in der Tabuisierung der Sterbehilfe.

Zwar wird von Befürwortern immer wieder die liberalere Handhabung der Beneluxstaaten in den Himmel gelobt, doch auch dort werden derzeit Stimmen laut, die Missbrauch benennen und die bestehende Gesetzeslage kritisieren.So würde eine liberalisierte Gesetzgebung auch hierzulande (So man den Freiheitsbegriff auf die Tötung in der aktiven Sterbehilfe erweitern möchte) zu einer Selbstverständlichkeit des Tötens  führen, die kein geistig gesunder Mensch allen Ernstes befürworten kann. Es entstünde ein, für unsere Gesellschaft üblicher, Ökonomisierungsprozess, der den Menschen auf Kosten-Nutzen reduziert. Wer sich mit dem „Freien Willen“ und der Entstehung eben dieses freien Willen beschäftigt, darf in einer Gesellschaft, in der dem Menschen frühzeitig Selbstwertschätzung aus Nutzbarmachung beigebracht wird, eben diesen Aspekt nicht leugnen, wenn es um die Tötung auf Verlangen geht.

Ein alter Mensch, der möglicherweise zum ersten Mal in eine hilflose Lage gerät, wäre so schnell bereit „freiwillig“ zu sterben, um ja niemandem „auf der Tasche zu liegen“ oder „zur Last zu fallen“. So hinge der Lebenswille des nicht mehr leistungsfähigen Individuums an mehr oder minder befähigtem Pflegepersonal.Wer den heutigen Umgang mit Alten in Heimen und anderen Pflegeeinrichtungen sieht, möglichst kostensparend oder bestenfalls gewinnbringend, der kann nicht allen Ernstes glauben, dass eine Gesellschaft, die nicht bereit ist, in lebenswertes Leben zu investieren, in eine unabhängige und langfristige Prüfung des Sterbewunsches mehr zu investieren bereit wäre.

Zwar wird immer von „unabhängigen Gutachtern“ fabuliert, wer jedoch jemals mit Amtsärzten, öffentlich bestellten Sachverständigen und ähnlichem Staatspersonal zu tun hatte, der dürfte in Zukunft tunlichst vermeiden, hier eine Instanz zu sehen, die über Leben und Sterben entscheiden könnte.Und was machen Jahrzehnte des Tötens mit Schwestern, Ärzten, Pflegern? Ich nehme den Sterbehilfe-Aktivisten gerne ihre guten Wünsche ab (wobei gut gemeint nicht selten das Gegenteil von gut gemacht ist), doch ist die Kurzsichtigkeit solcher Forderungen kaum zu übersehen.

Für solch eine Idee muss gelten was uns auch Grund genug war, die Todesstrafe abzuschaffen:Wenn potenziell auch nur ein einziger Mensch ungewollt und ungerechtfertigt stirbt, darf derartiges nicht Berechtigung erhalten.

Meine Oma war immer eher fragil, schüchtern, änderte ihre Meinung schon mal innerhalb von Sekunden, wenn man vehement genug auf sie einredete. Sie war nicht eine der resoluten Damen, die im Zweifel für sich einstehen können.Wer kann da jemals, ohne hellseherische Fähigkeiten, „Freiwilligkeit“ bestimmen, wenn aus alten Menschen doch in so einem Fall vor allem das „Gefällig sein wollen“ spricht?

Unter dem derzeitigen Tabu gibt es dennoch „Sterbehilfe“.Ich weiß, dass es sie gibt, denn ein ehemaliger Bekannter, in der Pflege tätig, offenbarte mir unter dem Deckmäntelchen der Verschwiegenheit gelegentliches „helfen“.Die vielen rechtlichen Grauzonen, die derzeit noch existieren, sind insofern hilfreich, als dass sie Tötung als Norm, als reguläre Handlungsweise, unmöglich machen.Wo Gesetze totalitär konkrete Handlungsvorgaben machen, bieten Tabus eine flexiblere Auslegung.Und auch Ärzte und Pfleger dürften es sich reichlich und mehr als einmal überlegen, ob sie bereit sind, ihre Approbation aufs Spiel zu setzen.Nicht, dass ich so durchgeführte Maßnahmen gutheißen würde, doch bei dem Gedanken an eine staatlich und juristisch durchnormierte „Tötung auf Verlangen“ wird mir mulmig.

Auch hat die Euthanasie im dritten Reich erschreckend nachhaltig bewiesen, wie wenig Menschen von außen fähig sind, den Lebenswert ihres Gegenübers einzuschätzen.Nun heißt es heute oft, es gäbe ja keine Nazis mehr und wir wollten ja alle nur „das Beste“ für den Sterbenskranken. Es tut mir leid zu enttäuschen, aber auch das behauptete damals jeder, der Euthanasie befürwortete.Auch heute entscheidet die Gesellschaftsnorm über die Einschätzung des Lebenswerts des Gegenübers. Eine, auf Funktionalität ausgerichtete, Leistungsgesellschaft wird einem unproduktiven Leben kaum viel abgewinnen können.Eine Gesellschaft der Schmerz- und Leidensvermeidung wird sich in kollektiver Angst vor Schmerzen am Ende des Lebens nach einfachen Antworten sehnen, ohne die Erfahrung mit all ihren Konsequenzen abzuwarten.Der Mensch, der nach einem aktiven Leben plötzlich seiner gewohnten Kontrolle über sich und sein Leben beraubt ist, wird eine geraume Zeit brauchen, sich mit der Situation zu arrangieren.

Er sollte schreien, weinen, betteln dürfen, ohne dass dem gleich der Exitus folgt.

Es gilt nicht, dem Kranken zu erzählen, er möge sich in seinem Wunsch mäßigen.Es gilt, dies der Gesellschaft, den Pflegern, den Angehörigen nahezubringen. Letztendlich ist es ihre Handlungsweise, die entscheidet.In Zeiten der radikalen Ökonomisierung des Menschen sollte Tötung auf Verlangen kein Thema sein dürfen.Schon gar nicht, wenn vorher nicht dem Leben genug Wert beigemessen wird, um aus dem nun scheinbar trostlosen Leben noch ein lebenswertes Leben zu machen, ohne permanent die Kosten im Auge zu haben.

Eine bessere Sterbebegleitung, palliativmedizinische Betreuung, freierer Umgang mit Schmerzmitteln (den Sterbenden kümmert nicht, ob er noch Abhängigkeiten entwickelt), Ausbau der Hospizbewegung wären hingegen wünschenswert.

Mein lieber Freund Bernhard Torsch hat auf seinem Blog „Der Lindwurm“ einige wirklich lesenswerte Artikel zum Thema geschrieben, die ich wärmstens empfehlen möchte. Sie beleuchten nicht zuletzt auch den fragwürdigen Aspekt der immer wieder betonten „Freiwilligkeit“, die nicht gegeben ist, solange nicht alle Optionen für den Erhalt des Lebenswertes ausgeschöpft wurden:

https://lindwurm.wordpress.com/tag/sterbehilfe/

Was tatsächlich enttabuisiert gehörte, wäre der Tod an sich, nicht das Töten.

Gerade weil der Tod, sowie auch Krankheit, Schmerzen und Trauer, tabuisiert wurden, ist die Angst vor dieser Seite des Lebens und Sterbens enorm genug gewachsen, um sich damit nicht mehr auseinandersetzen zu wollen und zu können. So steht der moderne Mensch all diesen Aspekten des Lebens mit einer Hilflosigkeit gegenüber, die nur noch den Weg des geringsten Widerstandes zu kennen scheint: Tötung.

Möglichst schnell, möglichst sauber, möglichst ökonomisch, möglichst effizient.

Das Tabu, einem Menschen legal das Leben nehmen zu können, ist noch nicht all zu alt und es ist wert, gepflegt zu werden.

In Umfragen sprechen sich Mehrheiten für die Tötung auf Verlangen aus. Nicht zuletzt, weil der Gedanke an Alter und Schmerzen Angst macht. Und weil die Hintergründe der Idee, sterben systematisch geplant und ausgeführt zu sehen, zu abstrakt sind, Wir neigen dazu, Krankheit und Tod erst dann Aufmerksamkeiten zu schenken, wenn sie an unsere Tür klopfen (doppelt fatal, denn wer in Würde sterben möchte, der sollte sich beizeiten mit einer Patientenverfügung absichern.)

Und nicht zuletzt auch, weil Suggestion und Herrschaft der Worte sich wieder anschicken, unmenschlichen Ideen positive Bedeutungen zu geben. „Sterbehilfe“ kursiert als Begriff und könnte kaum heuchlerischer sein. So wie auch „Euthanasie“ nichts anderes bedeutet als „der schöne Tod“.

Fangen wir in der Gesellschaftsdebatte bei der Tötung auf Verlangen an, zäumen wir das Pferd von hinten auf, wenn wir uns vorher nicht schon mit Tod, Krankheit, Sterben befassen und dem Zulassen, wenn es denn so weit, ist.Ein Staatsapparat mit der Macht über Leben und Tod in den Händen darf nicht unser Ziel sein.

Ebenso wenig Menschen mit Fehlern und Makeln in Form von Ärzten, Schwestern und Gutachtern, die vielleicht heute noch sehr empathisch und engagiert scheinen, denen man möglicherweise eine menschliche Beurteilung der Situation zutraut, doch was macht Töten im Schichtdienst, soundso oft am Tag, mit einem Menschen? Was ist mit der nächsten Generation, der das Töten ohne Kampf um Einzelfälle in die Hände gelegt wird?

Wer kann ernsthaft an einen so komplexen, makellos funktionsfähigen Staatsapparat glauben? Wer mag ausschließen, dass nicht doch Menschen in den Tod gehen, die dies im Nachhinein lieber nicht getan hätten?

Das häufigste Argument, dem ich begegne (und ich war selber einmal Befürworter, glaubte ich doch, wie so viele andere auch, es ginge um „Humanismus“, wenn man sein Gegenüber nicht leiden sehen will. Nicht selten steckt dahinter aber die eigene tiefe Angst vor Leid. Der eigene mangelhafte Umgang mit Sterben und Tod) lautet:

„Ich will bis zum Schluss meinen freien Willen behalten“ und  „wenn ich die Entscheidung treffe, soll es möglich sein“.

Tatsächlich aber kann Ihnen in einer staatlichen Einrichtung niemand garantieren, dass es am Ende tatsächlich um Ihren Willen geht, dass die Zuständigen sich die Zeit und die finanziellen Mittel nehmen, um Ihren Lebenswillen zu erhalten. Und Sie wollen es auch nicht selbst tun müssen, jemand anderes möge Ihnen ermöglichen, möglichst sauber, schnell, schmerzfrei dahinzuscheiden. Was das mit den anderen macht? Mit denen die töten sowie mit denen, die getötet werden, obwohl es Alternativen gegeben hätte? Wen kümmern diese Fragen noch in einer Gesellschaft, die Selbstoptimierung und radikale Selbstverwirklichung zur obersten Gesellschaftsdoktrin erklärt hat?

Die derzeitigen Diskussionen über dieses Thema lassen eine baldige Enttabuisierung befürchten und mir graut davor. Vor allem der Vorstoß Thomas Fischers, eines Richters des Bundesgerichtshofes vor wenigen Wochen, lehrte mich das Fürchten. Er sprach allen Ernstes von einer „positiven Kultur des Sterbens“ in Verbindung mit zu legalisierender „Tötung auf Verlangen“.

Die Idee, die persönliche Meinung eines einzelnen Richters könne am Ende (im wahrsten Sinne des Wortes) über die Legalisierung entscheiden, ist mehr als entmutigend.

Tabus erfüllen eine gesellschaftliche Funktion und sind auch deshalb heute noch zu begrüßen, jedoch obliegt es jeder neuen Generation, die vorhandenen Tabus zu entstauben und daraufhin zu überprüfen, ob ihre Relevanz noch gegeben ist.

Als genereller Leitfaden darf wohl gelten, dass weder der Gesellschaft noch den Individuen innerhalb der Gesellschaft, Leid zugefügt wird.

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fischundfleisch

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Andy McQueen

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