Seit dem 01.01.2008 gibt es eine Rezeptgebührenobergrenze von zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Nettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen). Sobald die zu zahlende Rezeptgebühr diese zwei Prozent übersteigt, wird man von den Rezeptgebühren befreit.
Für ältere Menschen, die regelmäßig viele Medikamente einnehmen und eine geringe Pension haben, ist das eine große Erleichterung. Wenig Erleichterung hingegen bringt die Abwicklung, wie ich feststellen musste.
Aktuell ist die WGKK laut telefonischer Auskunft beim Eingeben der Daten beim 26. August des heurigen Jahres. Das bedeutet, dass viele Menschen die Rezeptgebührenobergrenze zwar schon längst erreicht haben, aber weiterhin Rezeptgebühren bezahlen müssen, weil die GKK ja erst den August bearbeitet.
In Zeiten von EDV und Ecard ist es faszinierend, dass diese Daten nicht direkt mit dem Kauf in der Apotheke bei der GKK landen. Noch faszinierender hingegen ist folgendes Procedere (Ausschnitt aus einem Dialog mit der WGKK):
„Was passiert denn nun mit meinen zuviel bezahlten Rezeptgebühren?“
„Diese werden Ihnen gutgeschrieben.“
„Aha, die Zeiten werden also „hinten“ angehängt und ich bin dann zB auch im Jänner und Februar rezeptgebührenbefreit?“
„Nein, nein. Sie sind im nächsten Jahr früher rezeptgebührenbefreit!“
„Oh! Und was ist, wenn ich davor versterbe?“
„Dann können Sie sich zuviel bezahlte Gebühren auszahlen lassen, aber erst 2 Jahre später.“
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Ich recherchiere nach und finde wirklich auf der Website der WGKK folgenden Passus: „Eine Rückzahlung von Rezeptgebühren, durch deren Zahlung in einem Kalenderjahr die Obergrenze überschritten wurde, kann auf Antrag der Versicherten/des Versicherten frühestens ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr erfolgen…“
An dieser Stelle möchte ich allen Leserinnen und Lesern, die es selbst betrifft oder die vielleicht Angehörige haben, die es betrifft, den Tipp der freundlichen Dame am Telefon weitergeben: "Wenn Sie der Meinung sind, Sie haben die Obergrenze bereits erreicht, gehen Sie in Ihre Apotheke (hier ist eine Kundenkarte von Vorteil!), lassen Sie sich den Nachweis über Ihre bereits bezahlten Rezeptgebühren ausdrucken und mailen/schicken Sie diese direkt an die GKK. Dann erfolgt die Befreiung schneller."
In diesem Sinne – bleiben Sie gesund auf dass Sie wenig Ausgaben für Rezeptgebühren haben!