Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben

Afghanistan: Reisewarnung

Stand 19.12.2016

(Unverändert gültig seit: 11.11.2016)

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierte Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden.

Für zwingend notwendige berufliche Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet. Bereits bei der Planung des Aufenthaltes sollten die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden. Zudem sollte der Aufenthalt auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt werden.

In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.

(...)

Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Wo solche zwingend stattfinden müssen, sollten sie auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, an ungesicherten Orten zu übernachten.

(...)

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die muslimischen Rechtsvorschriften gelten für alle in Afghanistan lebenden Personen, unabhängig von ihrer Religion. Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe.

Rechte von Homosexuellen und Transsexuellen sind in Afghanistan nicht gewährleistet. Gleichgeschlechtliche und transsexuelle Handlungen sind durch Bestimmungen des afghanischen Rechts und Auslegungen der Scharia unter Strafe, bis hin zur Todesstrafe, gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller und transsexueller Handlungen liegen keine Erkenntnisse vor. Homosexualität und Transsexualität sind jedoch gesellschaftlich geächtet. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind ebenfalls strafbar.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicher-heitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage ge-wertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen, insbesondere auch außerhalb der Hauptstadt Kabul, nicht gewährleistet werden.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Jetzt glaubst du natürlich, das sei Satire. Glaub so Sachen nicht.

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Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 19.12.2016 17:13:09

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