Das einzigartige Asylrecht in Deutschland

Sebastian Heinrich, der Politikredakteur der Schwäbischen Zeitung in Ravensburg schrieb auf Facebook:

Friedrich Merz stellt das - seit 1993 ohnehin enorm eingeschränkte - Asylgrundrecht nach Art. 16a GG in Frage. Dabei behauptet er, Deutschland sei das „das einzige Land auf der Welt, in dem es ein Individualrecht auf Asyl gibt“.

Das ist grober Unfug.

In der italienischen Verfassung steht das Recht auf politisches Asyl in Art. 10 Absatz 3 der Verfassung.

ERGÄNZUNG: Ist auch kein Zufall, dass es ausgerechnet in D und I ein Asylgrundrecht gibt. Sollte in beiden Fällen eine Lehre aus dem Faschismus sein.

Hier die Übersetzung: Die italienische Rechtsordnung paßt sich den allgemein anerkannten Bestimmungen des Völkerrechtes an. Die Rechtsstellung des Ausländers wird in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen und Verträgen gesetzlich geregelt. Der Ausländer, der in seinem Lande an der tatsächlichen Ausübung der von der italienischen Verfassung gewährleisteten demokratischen Freiheiten behindert ist, genießt gemäß den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen das Asylrecht im Gebiet der Republik. Die Auslieferung der Ausländer wegen politischer Vergehen ist unzulässig.

Anmerkung: Durch das Verfassungsgesetz Nr. 1/1967 vom 21. Juni 1967 wurde der Art. 10 letzter Absatz für das Verbrechen des Völkermordes ausgenommen.

http://www.verfassungen.eu/it/ital48.htm

Schon Wilhelm Schecksbier schrieb in seinem Drama Julius Caesar: "Hütet euch vor den Ideen des Merz!"

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