StGB [1] § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer denkt sich eigentlich solche Gesetze aus? Als ich noch der Waldbauernbub war, hab ich mich - unter anderem wegen dieses Spruches - oft gefragt, ob die Erwachsenen nicht allesamt verrückt sind. Wie lang, so fragte ich mich damals, muß eins tot sein, damit man über ihn ungestraft schimpfen darf? Gut, daß man auf der Beerdigung vom Lindinger Sepp keine Rede halten sollte, in welcher der Sepp als genau der Sauhund dargestellt wird, der er im Leben war - das hat mir schon eingeleuchtet. Aber wenn er mal eine Woche tot ist... ist das noch zu früh für die Wahrheit? Oder braucht's dazu einen Monat, ein Jahr?
Oder nimm Osama Bin Laden. Osama Bin Laden ist tot [2], ist es pietätlos zu sagen, daß die Welt ohne ihn ein winzebißchen freundlicher geworden ist durch seinen Tod? Oder Idi Amin Dada, Hanns-Martin Schleyer, Adolf Hitler, Leopold II. von Belgien [3].
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De mortuis nil nisi bene... freilich. Aber, noch mal: Wie lang muß einer tot sein, ehe man ihn wieder so kritisch beurteilen darf, als lebte er noch?
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[1] Deutsches Strafgesetzbuch.
[2] Fast hätte ich geschrieben: "...zweifellos", aber bei Bin Laden weiß man das nie so genau, so oft wie der schon tot war.
[3] Kongo, eh schon wissen.