Erschleichung des außerehelichen Beischlafs

Aus der jüngeren Geschichte des Rechts

§ 179 StGB

Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs dadurch verleitet, daß er eine Trauung vorspiegelt, oder einen anderen Irrtum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.

Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Nein, das ist kein Scheiß, den ich mir ausgedacht habe. So stand das von 1871 bis 1969 im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches, der Weimarer Republik, des Dritten Reiches und der Bundesrepublik Deutschland.

Die Typen früher haben sich anscheinend noch wirklich Mühe gegeben, eine Frau flachzulegen. Wie armselig läuft das dagegen heute...

Obwohl, hier hat sich einer seinen Wedding-Hoax einiges kosten lassen.

2
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

trognon de pomme

trognon de pomme bewertete diesen Eintrag 13.02.2022 11:25:39

Mons

Mons bewertete diesen Eintrag 12.02.2022 09:11:04

7 Kommentare

Mehr von Theodor Rieh