Der Österreicher Niko Alm, Mitglied der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, hat sich um die Religionsfreiheit verdient gemacht. Bemerkenswerterweise tat er dies dadurch, daß er sich einen neuen Führerschein ausstellen ließ.
In Österreich (1) darf der Inhaber eines amtlichen Ausweises auf dem Ausweisphoto keine Kopfbedeckung tragen. Sie werden allerdings dann akzeptiert, wenn es sich um eine Kopfbedeckung handelt, die jemand aus religiösen Gründen trägt.
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Der Pastafari (2) Alm setzte also sein rituelles Pastasieb auf und ließ sich damit fotografieren. Anschließend ging er zur Behörde und gab Führerschein-Antrag und Lichtbild ab, wobei er - wie es sich gehört - bei der Vorsprache das Nudelsieb trug. Der Beamte nahm Antrag und Photo kommentarlos entgegen.
Einige Zeit später erhielt Alm einen Anruf, dergestalt, daß sein Führerscheinfoto so nicht akzeptiert werde. Niko Alm wollte darüber einen schriftlichen Bescheid, erhielt aber stattdessen eine Vorladung zum Amtsarzt, der zu klären hatte, ob Niko Alm psychisch befähigt sei, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Der Amtsarzt bescheinigte ihm die Befähigung und so bekam Alm, drei Jahre nach der Antragstellung, seinen neuen Scheckkarten-Führerschein ausgehändigt - mit Pastasieb auf dem Kopf.