Dem juristischen Laien erscheint es unfaßbar, nichtsdestotrotz ist es so: Den Begriff "Volljurist" gibt es im Jargon der Juristen tatsächlich! Und er ist - trotz seiner zwingenden sprachlichen Nähe zu "Vollidiot" - nicht als Beschimpfung gedacht, sondern vielmehr als Bezeichnung für jemand, der die juristische Ausbildung einschließlich der Referendarzeit hinter sich gebracht hat.

Hl. Muttergottes von Tschenstochau!

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