Die Wirtschaftskammer, deren Mitglied ich seit über 30 Jahren bin, vertritt schon lange nicht mehr meine Interessen. Seit Ausbruch der Coronaherschaft agiert sie sogar offensiv gegen meine Freiheiten als Unternehmer, weshalb ich seit 2020 meine Mitgliedsbeiträge nicht mehr bezahle. (Siehe: WKÖ - es reicht!) Die WKÖ hat sich vom Staat zum willfährigen Mittäter bei der Auszahlung der so genannten Coronahilfsgelder gemacht.
Finanzminister Blümel beim Besuch der OeBFA _ Fotocredit_ BM… _ Flickr https://www.flickr.com/photos/159530260@N03/51360508593/in/album-72157719653963532/
PR-Genies des Finanzministeriums haben für Teile der Hilfszahlungen das Begriffsungeheuer "Ausfallsbonus" kreiert und fleißig über Anzeigen, insbesondere in den Schmierblättern HEUTE und ÖSTERREICH verbreitet. Neben der WKÖ als Antragsverwalter und Auszahlungsstelle an die Unternehmer wurde eine bundeseigene Finanzierungsagentur mit der Verteilung betraut: die COFAG.
Wozu finanziert das Finanzministerium zwei Organisationen für die banale Aufgabe, Gelder zu überweisen? So eine simple Frage kann nur ein Mensch stellen, dessen Vernunft noch nicht völlig vernebelt ist. Was vielleicht nicht jeder Angestellte weiß: das Finanzamt hat direkten Einblick auf jedes Bankkonto und jede Umsatzentwicklung aller Unternehmen dieses Landes und müsste daher auf Knopfdruck abrufen können, wie hoch die Ausfallszahlungen an die Unternehmer durch die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen sind. Ohne Antrag! Nur durch Vergleich der laufenden Umsatzsteuererklärungen mit den Vorjahren. Vernünftig wäre ein Mittelwert von wenigstens drei Jahren.
Es ist klar, dass tausende selbstständige Unternehmer durch die Corona-Maßnahmen zu Empfängern von Hilflosenzuschüssen degradiert wurden und diese Zahlungen zu Konkursverschleppung in tausenden Fällen geführt haben. Aber während der täglichen KK-Pressekonferenzen über Covid-Fallzahlen hatten Negativschlagzeilen über Covid-Pleiten in der Wirtschaft keinen Platz und wurden deshalb kurzerhand vertagt. Heute ist Zahltag! Das bedeutet: es wird demnächst Anzeigen hageln. Nicht in Form hoch bezahlter, ganzseitiger Werbeschaltungen des Finanzministeriums in den beliebtesten Schmierblättern des Landes, sondern in Form blauer Briefe an die Unternehmen!
Neben den 39 Milliarden an Zusatzschulden, die unser Finanzminister schon im März 2020 aus dem Ärmel geschüttelt hat, haben sich mittlerweile über fünf Milliarden Steuerschulden angesammelt. Jetzt wird langsam die Frage virulent, wie Geld in die Kassen kommt. Ich bin sicher, unser Blümlein im Finanzministerium, das in der größten Wirtschaftskrise dieses Jahrhunderts Zeit gefunden hat, nebenberuflich für den Wiener Bürgermeistersessel Wahlkampf zu führen, hat deshalb sicher keine schlaflosen Nächte. Er lehnt sich zufrieden zurück und lässt seine Exekutoren machen. So erhielt ich heute folgende Nachricht der WKÖ:
Wer keine Zeit zur Lektüre hat, vorab das Resümee: Auf den Ausfallsbonus folgt die Korrekturwunschmeldung! Betriebe, die "irrtümlich" zu hohe Förderungen bezogen haben, können damit in den "Genuss einer Amnestie" kommen. Hoffentlich bekommt der Finanzminister keine Unterlassungsklage von Seiten des "Genussland Österreich".
Man muss immerhin eingestehen, dass man dem Beamtendeutsch nicht mehr vorwerfen kann, dass es verzopft und verschachtelt sei. Nein, es ist heute geschliffen, kreativ und marktkonform! Public Relations vom Feinsten. Vor 100 Jahren hatte man dafür einen anderen Namen: Propaganda.
WKÖ: "Amnestie bei Wirtschaftshilfen: Möglichkeit der Korrekturmeldung für Betriebe. Antrag bei COFAG seit 1. August möglich.
Die COFAG wurde gegründet, um Unterstützungsleistungen für Unternehmen in der Corona-Krise wie Garantien, Fixkostenzuschüsse oder Verlustersatz abzuwickeln. Auszahlungen der Wirtschaftshilfen können dabei stets im Nachhinein überprüft werden, um etwaigen Fördermissbrauch zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund bietet die COFAG nun seit 1. August die Möglichkeit für eine Korrekturwunschmeldung der Betriebe bzw. für eine Amnestie für zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen. Damit soll bei der Abwicklung der staatlichen Förderungen so korrekt, aber auch so kulant wie möglich vorgegangen werden.
Für die Förderwerber gibt es einen niederschwelligen Zugang via Webplattform, um Korrekturen vornehmen zu können. Das spart Zeit und Probleme bei allfälligen Prüfungen.
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf erläutert: "Selbstverständlich müssen die staatlichen COVID-Unterstützungen den einschlägigen Richtlinien und der tatsächlichen wirtschaftlichen Betroffenheit entsprechen, die aber bei der Antragstellung oft noch nicht bekannt bzw. erst im Nachhinein exakt feststellbar waren. Zudem war für viele Betriebe die Geschwindigkeit bei der Antragstellung im Sinne der Liquiditäts- und somit Überlebenssicherung vorrangig. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das Finanzministerium über die COFAG die Möglichkeit einräumt, für allenfalls zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen eine Korrekturwunschmeldung abgeben und dadurch in den Genuss einer Amnestie kommen zu können, um ein gerichtliches Strafverfahren, das schlimmstenfalls wegen falscher Angaben drohen könnte, zu vermeiden. Damit kann bei der Abwicklung und Nachkontrolle der staatlichen Hilfen so korrekt wie nötig, aber auch so kulant wie möglich vorgegangen werden."