Der KURIER berichtet: Im Ö1 Morgenjournal erklärte Bernd-Christian Funk, ehemaliger Professor für öffentliches Recht, dass die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften durchaus möglich ist: "Es würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, wenn man diese Unterscheidung nicht macht. Es ist sehrwohl zwischen geimpft und ungeimpft zu unterscheiden, immer mit Blick auf die medizinischen und epidemiologischen Konsequenzen und Voraussetzungen die damit verbunden sind."
Es stimmt zwar, dass auch immer wieder vereinzelt geimpfte Personen auf einer Intensivstation landen und dadurch die Kapazitäten belasten, Funk weist aber auf die Größenverhältnisse hin: "Der Impfschutz ist eine wirksame Maßnahme gegen Infektionen und die Weitergabe selbiger. Da kann es auch zu Impfdurchbrüchen kommen. Das alleine ist aber kein Grund, die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage zu stellen."
Mit Blick auf die medizinischen und epidemiologischen Konsequenzen weiß der Jurist: "Impfschutz ist eine wirksame Maßnahme gegen Infektionen und die Weitergabe selbiger." Zu fragen ist: Welcher Impfschutz? Welche Infektionen? Wie längst bekannt, gab es in der Geschichte viele Impfstoffe, die keinen Impfschutz geboten haben und entsprechend verboten wurden. Wie längst bekannt, ist die Stärkung des Immunsystems der beste Schutz vor Krankheit, Impfung als alleinige Schutzmöglichkeit vor Ansteckungen und Weitergabe der Corona-Infektion ist in tausenden Fällen widerlegt.
Weiters seien "Impfdurchbrüche ... alleine ... kein Grund, die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage zu stellen." Wo hat sich der Jurist in so kurzer Zeit seine Expertise in Epidemiologie und Medizin angeeignet, dass er apodiktisch behaupten kann, es gebe trotz tausendfacher Nachweise der Nicht-Wirksamkeit der derzeit verwendeten Impfstoffe gegen Covid "keinen Grund, die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage zu stellen"?
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