Ob „Freitesten“ oder „Reintesten“ – die Wortwahl ist mehr als egal, nämlich scheißegal! Relevant ist einzig und allein: alle entsprechenden Verordnungen oder Gesetze sind illegal! Kurz: verfassungswidrig. Aber einem Bundeskanzler Kurz ist das offensichtlich scheißegal. Denn, genauso wie diese Verordnung nicht exekutierbar ist, sind auch die Verfassungsbrüche dieser Regierung offenbar nicht klagbar.
Dejan Božić, Besitzer des Café Tesla in der Wiener Mariahilfer Straße hätte nix gegen ein Reintesten: „Am Eingang würden die Tests kontrolliert, im Café gäbe es zwei Meter Abstand. Bei der Hygiene würde man mit einer Reinigungsfirma zusammenarbeiten“, berichtet HEUTE heute über einen übereifrigen Staatsbürger, eifriger als die Polizei erlaubt. Denn, wenn überhaupt jemand personenbezogene Daten prüfen darf, so ist das einzig und allein bei entsprechenden Verdachtsmomenten die Exekutive, also die Polizei.
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Lieber Dejan, du hast als Besitzer, falls du auch der Geschäftsführer bist, strenge Gesetze zu beachten, wie du deine Mitarbeiter prüfen darfst; auch im Gesundheitsbereich. Aber mit Sicherheit hast du nicht das geringste Recht, die Gesundheit deiner Kunden zu prüfen. Wenn du so eine Prüfung durchführen willst, musst du ein Exekutivorgan anfordern! Und ein Exekutivorgan kann nicht tätig werden, wenn nicht ein Anfangsverdacht besteht. z.B. bei einem Autolenker kann die Polizei natürlich jederzeit den Führerschein verlangen, bei einem mutmaßlich alkoholisierten Autofahrer kann sie einen Alkotest verlangen. Aber nach welchen Verdachtskriterien soll ein Polizist nach einem Corona-Test verlangen?
Der ganze legislative Schwachsinn erinnert stark an die Willkürentscheidung der Stadt Wien, als man sich bei jedem Restaurantbesuch registrieren musste. Gleichzeitig hat die Stadt auf ihrer Webseite die Bürger darüber informiert, dass es keine Ahndungen bei Falschangaben geben wird, weil der Wirt kein Recht hat, diese Angaben zu prüfen. Siehe: Wirtshausbesuch – Fälschungen erlaubt!