Österreichischer Presserat bestätigt in seinem Bescheid die Beurteilung von ethos.at. Bereits Anfang Februar hat ethos.at eine Seite von NEWS (Ausgabe 25.1.24, Seite 16), die unter der Rubrik „Fakten“ erschienen ist, als Hate-Speech entlarvt. Nun hat der Österreichische Presserat einer Beschwerde von ethos.at recht gegeben!

NEWS https://ethos.at/aktuelles/bildung-2/827-news-tarnt-hate-speech-als-fakten

Der Wortlaut des NEWS-Machwerks in der Rubrik „FAKTEN“: "Berlin, Deutschland: Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen. Es geht um nichts Gerineres als die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Dagegen wird wie hier vor dem Berliner Reichstag ein ganz Deutschland demonstriert. Vielleicht nüchtert das auch hierzulande Machtbesoffene aus."

Der Presserat schreibt: „Die Rubrik „FAKTEN. Politik, Chronik und Wirtschaft“, erschienen auf Seite 16 der Wochenzeitschrift „NEWS“, Ausgabe 4/2024, verstößt gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.“

ethos.at kritisierte die perfide Formulierung: "Nazi-Unrat ... Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat. ... mittlerweile ist das Pack ... aufgeflogen." Ich persönlich habe ab 1. Mai 2020 bei mindestens 20 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmenpolitik "mein Haupt erhoben" und erachte die pauschale Diffamierung als "Nazi-Unrat" und "Machtbesoffener" in diesem Zusammenhang als Hatespeech und persönliche Ehrenbeleidigung gemäß § 115 StGB.

Der Presserat schreibt: „Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte die oben zitierten Formulierungen im Begleittext als pauschale Diffamierung, u.a. gegenüber den Demonstrantinnen und Demonstranten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. […] Nach Meinung des Senats ist der im Begleittext verwendete Begriff „Nazi-Unrat“ pauschal herabsetzend […] Hinzu kommt, dass der vorliegende Beitrag den Eindruck eines (neutralen) Berichts erweckt, zumal das Foto unterhalb der Überschrift „FAKTEN“ veröffentlicht wurde. Nach Auffassung des Senats überwiegen im Begleittext jedoch jene Passagen, in denen eine klar subjektive Wertung zum Ausdruck kommt – etwa, dass die Proteste vielleicht „hierzulande Machtbesoffene“ ausnüchtern würden oder die Bezeichnung der Verfechter der „Remigration“ als „Nazi-Unrat“ und „Pack“, das dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen sei (vgl. dazu die Entscheidungen 2015/120 und 2021/259). Im Ergebnis enthält der Begleittext überwiegend Meinungselemente, in denen der Standpunkt des Autors deutlich wird. Nachdem keine entsprechende Kennzeichnung als Kommentar vorgenommen wurde, verstößt der Beitrag somit auch gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar (Punkt 3.1; siehe hierzu auch die Fälle 2015/180, 2016/200 und 2018/146).

Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen

Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im

betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben."

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie mir die Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 mitteilte: "Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium - und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht."

Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Natürlich ist die "Auforderung" etwas "freiwillig zu tun" schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in "Wir schreiben immer die Wahrheit"-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein von journalistischen Qualitätsregeln und medienethischen Grundsätzen zu wahren.

HINTERGRUND u.a. über die Schwierigkeit eine zuständige Instanz für die Beschwerde zu finden (zumal zum Kampf gegen Hate-Speech mehrere staatliche Stellen existieren) auf ethos.at

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Claudia56

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Dieter Knoflach

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