Mehrere FPÖ-Abgeordnete haben einen Antrag eingebracht, der einen Ausstieg aus dem Impfpflichtgesetz ermöglicht. Hier der Wortlaut des Antrags, der auf parlament gv at nur als PDF abrufbar ist.
ANTRAG der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser, Dr. Susanne Fürst und weiterer Abgeordneter betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-lmpfpflichtgesetz - COVID-19-IG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-lmpfpflichtgesetz
- COVID-19-IG) wird wie folgt geändert:
§ 20 Abs. 1 lautet: „Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung zweitfolgenden Tag außer Kraft."
Begründung: Das Covid-19-lmpfpflichtgesetz bewirkt „Freiheit durch Zwang" als völlig unzulässiges Grundrechtsprinzip. Der Impfzwang ist ungeeignet und unverhältnismäßig, daher klar verfassungswidrig!
Trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, die allesamt dem breiten Protest der Bevölkerung zu verdanken sind, bleibe der Impfzwang zur Erreichung der gesteckten Ziele ungeeignet und unverhältnismäßig und sei daher verfassungswidrig.
400.000 Stellungnahmen bzw. Zustimmungen zu Stellungnahmen hat es noch nie gegeben. Mehr als 5 Prozent aller Bürger und rund 25 Prozent jener Menschen, deren Status aktuell nicht den Vorgaben des Gesetzes entspricht, haben sich geäußert.
Umso befremdlicher ist es, dass sich die Regierung mit ein paar kosmetischen Änderungen über diese Bürger hinwegsetzt und noch vor Aufnahme der parlamentarischen Beratung über die geänderte Version das Gesetz in einer Pressekonferenz als Faktum präsentiert. Das ist eine grobe Missachtung der Bürger und ihrer gewählten Vertretung im Parlament.
Die aktuellen Impfungen sind zur Erreichung des Ziels - nämlich des Schutzes des Gesundheitssystems vor Überlastung - nicht geeignet, weil gerade mit Blick auf Länder mit hoher Impfquote immer deutlicher werde, dass Impfquote und Verbreitung des Virus nicht korrelieren. Daher ist auch die 90 Prozent Impfquote, welche die Regierung damit erreichen will, eine völlig willkürlich festgelegte Zahl.
Probleme bestehen auch bei der Verhältnismäßigkeit angesichts des völlig unterbliebenen Ausbaus der Kapazitäten im Gesundheitsbereich und der durch Strafandrohung gegen Ärzte extrem eingeschränkten Möglichkeit der Befreiung vom Impfzwang aus gesundheitlichen und besonders psychischen Gründen.
Der durch den Impfzwang beabsichtigte Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist völlig ungerechtfertigt. Dieser Eingriff dient in keiner Weise dem Schutz der Gesundheit, vor allemwenn man die immensen Kollateralschäden in Rechnung stellt. Hunderttausende Menschen psychisch derart unter Druck zu setzen, kann nicht gesundheitsfördernd sein. Das neue Grundrechtsprinzip, das die Regierung hier einführt, lautet Freiheit durch Zwang'. Das ist nicht akzeptabel.
Der Druck der Bevölkerung bei unzähligen Versammlungen und im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Früchte getragen und daher umso mehr aufrechterhalten werden müsse. Abseits von der Ausnahme der Minderjährigen ist man auch beim Strafregime zurückgerudert. Bis 15. März drohen keine Strafen, danach folgt eine Willkürphase mit polizeilichen Kontrollen und erst dann - oder laut Regierung vielleicht auch gar nicht - soll durch den automatischen Datenabgleich gestraft werden.
Spätestens mit dem Strafautomatismus wird die Regierung die Verwaltungsgerichtsbarkeit ins Chaos stürzen und zusammenbrechen lassen. Insgesamt ist das Gesetz ein Tabu- und Systembruch mit unserer Verfassung. „Alle Bürger sind betroffen, egal welchen Status sie aktuell haben. Alle sind ungeimpft und ungeschützt dieser Regierung ausgeliefert, denn Gesundheitsminister Mückstein kann mit Verordnungen sowohl die Impfintervalle als auch die Impfstoffe frei verändern, wie es ihm passt.
Auch ist es keineswegs so, dass ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Zusammenhang mit einer in Tschechien verhängten Impfpflicht die Vorgehensweise in Österreich legitimiere. Dieses Urteil hat sich auf eine Impfpflicht mit jahrzehntelang erprobten Impfstoffen gegen ebenfalls altbekannte Krankheiten wie Mumps oder Röteln bezogen - auf Impfstoffe, die nachweislich eine sterile Immunität bieten und den gewünschten Effekt der Unterbrechung der Infektionsketten und damit verbundenen Eindämmung der Krankheiten auch tatsächlich bewirken.
Bei den COVID-lmpfstoffen ist die Lage jedoch gänzlich anders. „Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA lässt in den Zulassungsdokumenten immer noch entscheidende Daten vermissen, was die Wirkung und Nebenwirkungen der Impfstoffe betrifft. Manche davon werden erst im laufe der nächsten zwei Jahre vorliegen. Es bestehen daher massive Zweifel an der Eignung der Impfstoffe und an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Ich werde heute im Gesundheitsausschuss an die Angeordneten aller Parteien appellieren, die Ergebnisse der Forschung abzuwarten und dem Gesetz nicht zuzustimmen", betont etwa der Verfassungs- und Völkerrechtler Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger als unabhängiger Experte im Gesundheitsausschuss vom 17. Jänner 2020.
Aus all diesen Gründen soll dieses Covid-19-lmpfpflichtgesetz unmittelbar nach seiner Kundmachung wieder außer Kraft treten, da es ein absolut untauglicher Versuch ist, die Corona-Pandemie in Österreich erfolgreich zu bekämpfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.
Stellungnehmende(r): Zens, Reinhard
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
dies ist eine wunderbare Möglichkeit, die Ihnen ausgerechnet die FPÖ (der ich nicht besonders nahe stehe) bietet, um sich aus dem bereits angerichteten Schaden noch relativ friktionsfrei herauszuwinden und die Reste des demokratischen Rechtsstaates zu retten. Also das Geschenk einer Win-Win-Situation.
Dieses Gesetz beschränkt sich in seinen Möglichkeiten weder auf CoVid19 noch auf die Person des heutigen Gesundheistministers. Sie wissen nach den Erfahrungen mit den Kanzlerrochaden dieser Regierung nicht, wer nächsten Monat das Amt bekleidet - und welcher Partei er angehört. Eine solche grenzenlose Pauschal-Ermächtigung wäre mit weit engerer zeitlicher Begrenzung während einer wirklich schweren Pandemie denkmöglich, aber während einer normalen Grippewelle (Einschätzung vieler international anerkannter Experten wie z.B. Klaus Stöhr) und allein der Begründung, es könnte ja sein, dass vielleicht doch mal wieder eine schwerere Erkrankung kommen könnte, können Sie nicht ernsthaft die Menschenrechte noch kräftiger mit Füßen treten als bisher und die Prinzipien der immerhin im unverrückbaren Verfassungsrang stehenden EMRK und der daraus abgeleiteten Resolutionen des Europarates, des völkerrechtlich bindenden Nürnberger Kodex und des demokratischen Rechtsstaates ignorieren und aushebeln. Die Erklärung, man müsse zwingend alle Menschen mit einem gentechnischen und gesundheitsschädlichen Impfstoff spritzen, von dem man weiß, dass er gegen die aktuellen Virusvarianten wirkungslos ist und von Menschen außerhalb der vulnerablen Gruppen nicht benötigt wird und auch keine sterile Immunität verleiht, weil man ja nicht wisse, ob vielleicht doch noch etwas passiert, wo er wieder wirken können würde, besitzt so viele Konjunktive, dass man sie unter der Prämisse "Vertrauen Sie der Wissenschaft" nur noch als Posse betrachten kann.
Ich vertraue darauf, dass Sie verstehen, dass Parteiräson Grenzen hat und es rote Linien gibt, die man auch aus Dankbarkeit den Parteifreunden und Genossen gegenüber als Demokrat nicht überschreiten darf. Viele davon wurden bereits überschritten. Machen Sie die Augen auf, legen Sie das parteitaktische Denken ab und informieren Sie sich, welche ungeheuerlichen Möglichkeiten dieses Gesetz gegen ihre Wähler eröffnet und welche davon mit einem demokratischen Rechtsstaat noch vereinbar sind. Sie werden zu dem unweigerlichen Schluss kommen: Der demokratische Rechtsstaat und dieses Gesetz passen nicht zusammen und können nicht zusammen existieren.
In Österreich wurde schon einmal eine angebliche Notsituation missbraucht, um das Parlament auszuschalten und die Demokratie zu zerstören. Wer aus der Geschichte nicht gelernt hat, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.
Wenn Sie das nicht wollen, stimmen sie diesem Antrag zu und retten die Demokratie in Österreich. Wenn nicht, werden Sie in einem sehr unrühmlichen Kapitel der Geschichte Österreichs als Täter in die Geschichtsbücher eingehen. Ihre Entscheidung, entscheiden Sie der Würde des Amtes und dem Vertrauen Ihrer Wähler entsprechend weise.
Hochachtungsvoll
Reinhard Zens