Mit dem ersten Tag der Impfpflicht - einem der düstersten Tage der 2. Republik - stehen rund 2,7 Millionen Menschen dieses Landes, die gute Gründe haben, sich keine unzureichend getesteten Stoffe injizieren zu lassen, mit einem Fuß im Kriminal. Und dazu kommen 235.245 Personen mit Impfpass, dessen Gültigkeit von heute auf morgen einfach um drei Monate verkürzt wurde. 50 Grautöne reichen nicht aus um zu beschreiben, wie gräulich der heutige Tag ist!
thurnhoferCC UnserKandidat2022.at + hofburgwahl.at = ethos.at
Wer "vollimmunisiert" ist, ein Begriff, den die gleichgeschalteten Medien immer noch gerne verwenden, entscheidet nicht die Wissenschaft aufgrund ihrer Forschungen, sondern der Gesundheitsminister aufgrund von Gründen, die nur er alleine kennt. Beide Vorschriften, egal ob Willkür-Gesetz oder Willkür-Verordnung, sind Beispiele für die Demontage der Demokratie, die am 20 Jänner dieses Jahres nach zweijähriger Corona-Herrschaft endgültig in die Corona-Diktatur geführt hat. So stellt sich die Frage: was tun?
Monika Donner, Juristin und Autorin des Buches "Corona-Diktatur", das das erste Halbjahr nach Ausbruch der "Pandemie" akribisch aufgearbeitet hat, hat einen Leitfaden auf ihrer Webseite monithor.at publiziert, wie wir mit der Aufforderung zum "Impfen" umgehen können: Die Empfehlungen wurden sorgfältig erstellt. Sie sind jedoch absolut unverbindlich und ohne jede Gewähr. Seitens Mag. Monika Donner ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Ob und wie diese Empfehlungen umgesetzt werden, liegt daher allein in der Sphäre und Verantwortung des Anwenders. Die enthaltenen Muster können nach Belieben adaptiert bzw. ergänzt werden. Die wichtigsten Gegenmaßnahmen:
I. Ignorieren von Einladungen (formloser Schreiben)
II. Gegenaufforderung anlässlich Androhung
III. Berufung und Gegenanzeige
Die Rechtsanwälte für Grundrechte / Anwälte für Aufklärung(R) beruhigen: "Impfpflichtgesetz – kein Grund zur Panik!" Konkret schreibt Dr. Kurt Lichtl: "Der Impfzwang in der gegenständlichen Form ist der weder medizinisch notwendig noch rechtlich zulässig. Der gegenständliche Beitrag befasst sich allerdings nicht mit der Verfassungswidrigkeit des Impfpflichtgesetzes (kurz IG), sondern soll ausschließlich in einfacher Form aufzeigen, was die “Ungeimpften” – zu denen mittlerweile auch die nicht oft genug Geimpften gehören – mit diesem Gesetz tatsächlich erwartet. Vorweg ist festzuhalten, dass überhaupt kein triftiger Grund besteht, sich voreilig und gegen seine Überzeugung 'impfen' zu lassen. Die Impfpflicht trifft – mit einigen Ausnahmen – Personen über 18 Jahre mit Wohnsitz in Österreich; sie darf nicht durch unmittelbaren Zwang, also beispielsweise mit körperlicher Gewalt (§ 1 Abs. 2 IG), durchgesetzt werden. Es kann also nicht dazu kommen, dass jemand zum Arzt vorgeführt und dort fixiert und zwangsgespritzt wird." Im Detail werden folgende Punkte erklärt:
I. Die Verpflichtung soll in drei Phasen umgesetzt werden
II. Das Verwaltungsstrafverfahren
Abschließend ermutigt Dr. Lichtl alle Mittel auszuschöpfen und verspricht unbürokratische Unterstützung: "Die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten und Instanzen gegen eine behördliche Anordnung stellte keinen querulatorischen Akt dar, auch wenn solche Verfahren eine Überlastung von Behörden und Gerichte bewirken. Die Regierung hätte es im Übrigen ganz einfach in der Hand gehabt, dieses unselige Gesetz nicht durchzudrücken. Das Verfahren samt Instanzenzug bietet dem Bürger im Rechtsstaat eine gewisse Sicherheit, eine behördliche Entscheidung auf deren Richtigkeit überprüfen zu lassen. Es sollte sich daher niemand, auch wenn die Abwicklung eines Verfahrens bei den Beamten Arbeit und Unlust bewirkt, von der Beanspruchung dieser Rechte abhalten lassen.
Die Anwälte für Grundrechte, die in der Erlassung des Impfpflichtgesetzes unter anderem einen massiven Eingriff in die garantierten Grund- und Freiheitsrechte sehen, werden zur Unterstützung der rechtssuchenden Bevölkerung bei Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens aufgrund des Impfpflichtgesetzes eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensabschnitte und eine Veröffentlichung von Mustern für Eingaben und Rechtsmittel auf ihre Homepage stellen. Dies als Teil des berechtigten und notwendigen Widerstandes gegen die, unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes, etablierte Unterdrückung."
Was uns erwartet laut offizieller Mitteilung des Sozial- und Gesundheitsministeriums:
Phase 1: Februar bis 15. März - In der Anfangsphase bekommen alle Personen, bei denen noch eine Corona-Schutzimpfung ausständig ist, die Gelegenheit, der COVID-19-Impfpflicht nachzukommen. Wer nach dem 15. März die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung! Anmerkung: Der Beginn der Phase 1 ist abhängig vom tatsächlichen Inkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses
Phase 2: 15. März bis zum 1. Impfstichtag - In der 2. Phase wird die Einhaltung der COVID-19-Impfpflicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) flächendeckend kontrolliert und eine Nichteinhaltung der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Diese leitet in der Folge ein Verfahren ein. Die Kontrollen durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) erfolgen dann zum Beispiel im Rahmen von Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. bei Verkehrskontrollen. Anmerkung: Impfstichtage sind per Verordnung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festzulegen.
Phase 3: Ab dem 1. Impfstichtag - Ab dieser Phase wird die Einhaltung der COVID-19-Impfpflicht – durch einen Datenabgleich am Impfstichtag aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystem – ermittelt und eine Nichteinhaltung der COVID-19-Impfpflicht durch die Bezirksverwaltungsbehörde geahndet. Anmerkung: Impfstichtage sind per Verordnung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festzulegen.