„Abgeordnete haben laut Artikel 56 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ihr Mandat frei auszuüben. Jede Art von Fraktions- oder Klubzwang ist damit unvereinbar.“ Dies schreibt Manfred Machold, ehemals Leiter des Rechtsbüros des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, in der Wiener Zeitung. Schön, dass auch Vertreter des Systems zu dieser Erkenntnis gelangen. Schade, dass sie diese Erkenntnis immer erst im Pensionsalter ereilt.

Bei aktiven Abgeordneten besteht hingegen Erkenntnisverweigerung! Die Einladung zur kritischen Auseinandersetzung mit unserer Verfassung – und als Anleitung dazu die Lektüre der „Baustelle Parlament“ - beantwortete ÖVP-Klubobmann August Wöginger folgendermaßen: "Danke für Ihr Schreiben und die Informationen zu Ihrem Buch. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bildet zusammen mit den zusätzlich in Verfassungsrang stehenden Normen nicht nur unsere Verfassung in ihrer Gesamtheit, sondern auch das wichtigste Grundwerkzeug der Abgeordneten. Die gewählten Mandatarinnen und Mandatare sind sich dessen bewusst und diese Verantwortung prägt dementsprechend auch die Arbeit für Land und Leute."

Porträt von Franz Kafka, gemalt von Felix Volossenkov www.thurnhofer.cc

Auch Herr Wöginger hat seinen Rhetorikkurs im Fach „Larifari“ mit Auszeichnung bestanden. Das ist offenbar die Voraussetzung, um im „Team Kurz“ was zu werden. Für viele Phänomene der "neuen Normalität" finde ich nur noch ein passendes Wort: kafkaesk.

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