Ein Vierteljahrhundert nach der Beschaffung der Eurofighter beschäftigt der Skandal-Ankauf immer noch Staatsanwälte. "Der Unternehmer und Investor Siegfried Wolf, früher CEO von Magna International, ist in der Causa Eurofighter angeklagt worden", berichtet ORF.at.
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Schon seit mehreren Regierungen ventilieren die Verteidigungsminsiter immer wieder die "Notwendigkeit der Neubeschaffung" von Abfangjägern. Zuletzt berichtete Krone.at (28.3.23): "ENTSCHEIDUNG NAHT: 1,6 Milliarden für neue Bundesheer-Jetflotte".
Angesichts der unendlichen Geschichte der Eurofighter-Beschaffung müsste jede Maßnahme in diese Richtung sofort zu Protestmärschen führen. Bisherige Ankündigungen sind allerdings immer wie ein Strohfeuer hoch gelodert und schnell wieder erloschen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass der Brand in SPÖVP-Kreisen immer noch schwelt.
Zur Erinnerung: Die SPÖ-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Fred Sinowatz (1983-1986) hat die Abfangjäger „Draken“ angeschafft. Die ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ab 2000) hat sich dann um die Nachbeschaffung der „Eurofighter“ verdient gemacht. Noch bis heute beschäftigen sich Untersuchungsbehörden und -ausschüsse damit. Im Jahr 2002 haben 624.807 Österreicherinnen und Österreicher ein Volksbegehren gegen Abfangjäger unterzeichnet. Der Verteidigungsminister der bislang letzten ÖVP-FPÖ-Regierung, Mario Kunasek, hat im Sommer 2018 laut über eine Nachbeschaffung der „Eurofighter“ nachgedacht und dabei den „Gripen“ ins Spiel gebracht. Zuletzt war zu lesen: "Tanner schließt Ankauf weiterer Abfangjäger nicht aus" (DiePresse.com 27.2.23) Über Proteste dagegen wurde bislang nichts berichtet; auch nicht von Seiten der Grünen.
Mit Verweis auf den Artikel 9a B-VG muss festgehalten werden, dass es laut Verfassung nicht die geringsten Notwendigkeit gibt, dass Österreich sinnlos Milliardenbeträge für Abfangjäger oder andere Luftraum-Überwachungsgeräte verpulvert.
B-VG Artikel 9a (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungs-mäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. (4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.