ORF / OBS / GIS / Haushaltsabgabe / ORF-Gebühr / Zwangsgebühr
So wie jeder anständige Österreicher bekomme ich seit einiger Zeit Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH OBS (ehemals GIS). Diese sind für mich unbezahlbare Dokumente unserer Zeit. Deshalb zahle ich nichts. Mit folgendem Brief habe ich am 4. August 2024 die sehr geehrten Damen und Herren der OBS über meine Entscheidung informiert: Mir ist bekannt, dass am 1. Jänner 2024 das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 ((OBG) in Kraft getreten ist. Der Zahlungsaufforderung vom 16. Juli 2024 werde ich nicht Folge leisten.
ThurnhoferCC https://ethos.at/ideenreich/politik/1048-orf-beitrag-unbezahlbar
Begründung:
1. Die „Haushaltsabgabe“ ist verfassungswidrig. Das Prinzip der Abgabe ist so widersinnig wie eine Autobahnsteuer auf jedes Fahrzeug, egal ob Fahrrad oder Auto. Ich persönlich nutze weder Radio noch TV. Die Geräte, die sich im Haus befinden, stehen ungenutzt im Keller.
1.1. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es Ausdruck von Willkürherrschaft ist, dass sich manche Länder über diese Steuer ein Zubrot für den eigenen Haushalt holen. Manche nicht alle(= Ungleichbehandlung der Menschen durch Staatsorgane).
2. Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Diese Aussage habe ich bereits 2020 wohl begründet in folgendem Buch publiziert: "Baustelle Parlament. Warum die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist". Details auf ethos.at mit Verlinkung auf dutzende Plattformen.
2.1. Kein einziger Jurist des Landes hat dieser Aussage bislang widersprochen. Ich habe dafür gesorgt, dass der ORF selbst davon Kenntnis erhält, und zwar am 18.1.2021 in einer Mail an Unterberger Klaus Dr. - GPV <klaus.unterberger@orf.at> Österreichischer Rundfunk, Austrian Broadcasting Corporation, Generaldirektion/ Public Value
2.2. Da bislang kein Medienexperte, kein Jurist und auch nicht der ORF diese Aussage widerlegt hat, muss ich davon ausgehen, dass sie richtig ist.
2.3. Die Ablösung der „GIS“ durch die „OBS“, der „ORF-Steuer“ durch die „Haushaltsabgabe“ hat an diesem Sachverhalt nichts geändert.
3. Die Berichterstattung des ORF ist verfassungswidrig. Sie verletzt täglich die Verfassungsbestimmung, wonach „die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe“ zu gewährleisten ist.
3.1. Die brisante Aussage „Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig“ wurde bislang in keiner einzigen Sendung des ORF vorgestellt, kritisiert, oder gar diskutiert.
3.2. Quod erat demonstrandum.
Bitte bemühen Sie sich nicht um weitere Mahnungen.
Sie können dieses Schreiben umgehend an die Rechtsabteilung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Hubert Thurnhofer
P.S. Seither ist kein neuer Grund aufgetreten, aber eine Bestätigung der Punkte 3. und 3.1. Am 15. November hat Regisseur Joshua Sinclair in Wien seinen Film „A Rose in Winter“ über eine jüdische Nonne, deren Leidensweg im Vernichtungslager Auschwitz endete. Sinclair hat versucht, diesen wertvollen (rein privat finanzierten) Film im ORF zu platzieren. Vergeblich! Der ORF hat dem Regisseur nicht einmal geantwortet.