Die Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer haben die Webseite „covid-beschwerde.at“ online gestellt um gegen drohende G1-Regeln und Grundrechtsverletzungen zu klagen.
covid-beschwerde.at www,covid-beschwerde.at
Laut eigener Angaben arbeiten sie derzeit an der „Erstellung des Grundgerüstes dieser Beschwerde“. Das Schmierblatt, das mit jeder Ausgabe, also täglich, den Namen dieser Republik besudelt, schreibt darüber: „Bis zu 150 Mal schellt das Telefon am Tag in der Kanzlei von Anwalt Florian Höllwarth nur zum Thema „Corona“. Auf der Website covid-beschwerde.at haben sich binnen zwei Wochen schon 4.000 Unterstützer bei ihm und Anwaltskollegen Alexander Scheer gemeldet. Jeder Unterstützer zahlt 60 Euro für den Gang der Anwälte vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH).“
Die geschäftstüchtigen Anwälte haben offenbar ein neues Geschäftsfeld entdeckt. Man kann nur hoffen, dass die „4.000 Unterstützer“ noch nix bezahlt haben, denn „Massen- oder Sammelklagen gibt es nach österreichischem Recht nicht“. Das schreiben die Rechtsanwälte für Grundrechte / Anwälte für Aufklärung auf ihrer Seite afa-zone.at
„Die drohende “1 G”-Rechtslage (d.h. Bevorzugung sogenannter “Geimpfter”, richtig: mit einem Gentherapeutikum behandelter Patienten) liegt noch völlig im Dunklen, dennoch wollen die beiden Rechtsanwälte bereits jetzt ein Vorgehen gegen diese unbekannte Rechtslage vorbereiten – bei aller Vorhersehbarkeit des Regierungshandelns ein Ding der Unmöglichkeit“, so die Rechtsanwälte für Grundrechte weiter. Und sie betonen: „Weder die afa-Rechtsanwälte noch die Plattform Respekt arbeiten mit dieser Rechtsanwaltskanzlei zusammen.“
Details siehe: “Corona-Massenklage”? Was es damit auf sich hat.
Siehe auch:
Der Jurist als selbsternannter Epidemiologe
Nebenerwerbsverfassungsrichter verklagt Bürger dieses Landes