HEUTE berichtet heute (22.9.2016)

Kampfhund beißt Amira (10): Keine Strafe für Halter

Amira spielte am 22. Juli auf einer Wiese im Herweghpark. Plötzlich stürzte sich ein Hund auf die Schülerin, biss sie in den Oberarm und zerkratzte ihr das Gesicht.

„Der Hundebesitzer flüchtete daraufhin, ohne Amira zu helfen“, ist ihre Mutter Iveta F. noch immer wütend. Das Mädchen musste ins Krankenhaus, die Wunde am Oberarm genäht werden. ... Die Mutter erstattete Anzeige, konnte nach eigenen Recherchen den Halter ausfindig machen und informierte die Polizei. Doch dann die böse Überraschung: Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn (Hundehalter) ein! Mit der Begründung, dass „keine Gesundheitsschädigung von mehr als 14-tägiger Dauer“ vorhanden sei und „der Täter nicht grob fahrlässig gehandelt hat“.

Soweit HEUTE im Wortlaut. Aufgrund dieses Berichtes steht offenbar außer Zweifel:

- Ein Hund hat ein Mädchen gebissen (es hat sich nicht selbst verstümmelt oder sonst was).

- Der Hund war ohne Maulkorb und ohne Leine in einem Park.

- Der Hundehalter hat nach dem Vorfall die Flucht ergriffen.

Man muss sich die Frage stellen, ob Richter, die derartige Fehlurteile treffen, noch zurechnungsfähig sind. Geht so ein Urteil einfach in die nächste Instanz, oder hat ein Richter mit offensichtlichen Mängeln in seiner wichtigsten Qualifikation, nämlich in seiner Urteilsfähigkeit, auch mit beruflichen Konsequenzen zu rechen?

Ich halte dieses Urteil für einen Skandal. Noch größer wäre aus meiner Sicht der Skandal, wenn die Justiz angesichts eines derartigen Fehlurteils zur Tagesordnung übergeht und den Fall der nächsten Instanz übergibt. Ein Richter, der offensichtlich nicht imstande ist seiner Aufgabe gerecht zu werden, ist zur Verantwortung zu ziehen!

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Silvia Jelincic

Silvia Jelincic bewertete diesen Eintrag 23.09.2016 00:04:18

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