Staat und Religion sind in Österreich getrennt. Steht angeblich in der Verfassung. Warum dann sind 90 Prozent aller amtlichen Feiertage dieses Landes Katholiken-Tage? Ausnahme war bislang der Karfreitag als reiner Evangelen-Feiertag. Nun haben wir – zur Freude der Gewerkschafter – die gute alte Tradition, dass alle Katholiken-Tage automatisch Feiertage für alle Österreicher (im In- und Ausland) sind.

Die Regierungskompromiss-Idee, den Karfreitag zum Teilzeitfeiertag zu ernennen, ist zwar an Originalität nicht zu übertreffen, bleibt aber trotzdem eine Schnapsidee. Doch eine Schnapsidee ist mit einem Fastentag nicht vereinbar!

Hier mein konstruktiver Gegenvorschlag – und gleichzeitig eine Drohung, für den Fall, dass ich einen Tag Diktator dieses Landes werde: dann werden alle amtlich-katholischen Feiertage abgeschafft und auf den nächstgelegenen Montag verlegt. Als absolut konfessionsfreie Staatsfeiertage, die das traditionelle Recht auf hin und wieder verlängerte Wochenenden verbriefen.

Ernst Zdrahal und Robert Weber www.kunstsammler.at

HINTERGRUND über das EUGH-Urteil, das die österreichische Regierung unter Zugzwang gebracht hat; siehe epochtimes de: "Auslöser für die EuGH-Entscheidung war die Klage eines Arbeitnehmers, der keiner dieser Kirchen angehört und entsprechend solche Ansprüche nicht besaß. Der Beschäftigte einer Detektei verlangte von seinem Arbeitgeber dennoch einen Feiertagszuschlag, weil er am Karfreitag im Jahr 2015 gearbeitet hatte. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte seinen Fall dem EuGH vor. Der Gerichtshof wollte wissen, ob die Feiertagsregelung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt."

Ergänzung 16.3.2019: Am Ende hat die Regierung doch eingsehen, dass der "Halbfeiertag" eine Schnapsidee war. Und hat den Österreichern einen neuen Geniestreich gespielt, wie u.a. NOEN at berichtet: "Die Regierung streicht den Karfreitag aus dem Feiertagskalender. ... Die nun gefundene Lösung: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden - mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Der Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbst gewählten "persönlichen Feiertag" seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen."

Hab ich das richtig verstanden: Jeder kann aus seinem Urlaubs-Anspruch einen Feiertag rausklauben, an dem Tag aber trotzdem arbeiten gehen und dann Feiertagszuschlag kassieren?? Österreichischer gehts nimma!

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Tourix

Tourix bewertete diesen Eintrag 21.02.2019 22:38:48

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