Was qualifiziert Marco Pogo? Künstlerische Öffentlichkeitsrelevanz!

Wer schon immer wissen wollte, was den Leader einer Rockband für das Amt des Bundespräsidenten qualifiziert - zumindest in einem Ausmaß, dass der ORF es für RELEVANT hält, darüber zu berichten, der erhält die Antwort in einem Schreiben, das die KORN Rechtsanwälte OG im Auftrag des ORF verfasst hat. Und zwar deshalb, weil mein Anwalt beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den ORF beantragt hat. Details siehe pressetext.com

Unser Kandidat 2022 sucht das Licht der Öffentlichkeit UnserKandidat2022.at

"Soweit Personen schon jetzt eine Kandidatur angekündigt haben, wurde bislang hierüber in den Medien wenn überhaupt nur kurz und auch nur dann berichtet, wenn die betreffende Person aufgrund besonderer Umstände bereits eine gewisse politische, soziale oder künstlerische Öffentlichkeitsrelevanz erlangt hat. So weit zu sehen trifft dies neben dem amtierenden Bundespräsidenten Dr. Alexander Van der Bellen aber nur auf den früheren FPÖ und BZÖ-Politiker Gerald Grosz, den Arzt, Musiker und Chef der Bierpartei Dr. Dominik Wlazny (Marco Pogo) sowie den Gründer der impfkritischen Partei MFG Dr. Michael Brunner zu. Auch über Kandidaten, welche die FPÖ noch nominieren/unterstützen könnte, wird spekuliert. Weitere Personen kommen in der – aus dargelegten Gründen ohnedies spärlichen – aktuellen Berichterstattung zur Bundespräsidentenwahl 2022 nicht vor, und zwar soweit zu sehen praktisch in keinem Medium (abgesehen allenfalls von eigenen Internetpräsenzen der Personen oder Gruppierungen, denen sie angehören; diesen ist im gegebenen Zusammenhang aber keine Relevanz zuzumessen). Es besteht zum aktuellen Zeitpunkt auch überhaupt keine Veranlassung, über allfällige Kandidaturabsichten oder Ähnliches von anderen Personen, die ihre Intentionen artikulieren, auch nur ansatzweise zu berichten. Und noch viel weniger besteht aus dargelegten Gründen ein Anspruch, dass die Berichterstattung in Art und Umfang jener entspricht, wie sie bei den oben namentlich angesprochenen Kandidaten erfolgt. Schließlich bedarf es keiner besonderen Begründung, dass der Kandidaturabsicht des bisherigen Bundespräsidenten ebenso wie jener von aktuellen oder ehemaligen Spitzenpolitikern oder anderen Personen des öffentlichen Lebens eine deutlich höhere gesellschaftliche Relevanz und auch Erfolgswahrscheinlichkeit zukommt, wie derjenigen von sonstigen Personen. Es verstößt daher nicht gegen das Objektivitätsgebot, wenn zum aktuellen Zeitpunkt über irgendwelche vagen Kandidaturabsichten von Personen, denen (vielleicht noch) keine gesellschaftliche bzw politische Öffentlichkeitsrelevanz zukommt, gar nicht berichtet wird."

Und nochmals, damit es beim Kläger auch wirklich ankommt: "Richtig ist, dass einige Persönlichkeiten, die schon bisher im Licht der Öffentlichkeit stehen, ihre Absicht, zu kandidieren, öffentlich kundgetan haben. Dies gilt insbesondere für den amtierenden Bundespräsidenten Dr. Alexander Van der Bellen, den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Gerald Grosz, den Arzt, Musiker und Lokalpolitiker Dr. Dominik Wlazny (auch bekannt als Marco Pogo) und den Gründer der Partei MFG Dr. Michael Brunner zu. Über deren Absichten, sich der Wahl zum Bundespräsidenten zu stellen, wurde vom ORF – in unterschiedlichem Ausmaß – berichtet. Soweit in diversen Informationskanälen auch von anderen Personen eine solche Absicht artikuliert wurde, hat der ORF hierüber nicht berichtet, weil hierzu keinerlei journalistische Notwendigkeit besteht. Soweit der ORF von den genannten Absichten überhaupt weiß haben diese Personen bislang keine Öffentlichkeitswirksamkeit oder gar politische Relevanz erlangt. Es besteht daher keine journalistische Veranlassung, über irgendwelche vagen Absichten von unbekannten Personen zu berichten.Das soeben Gesagte trifft auch auf den Kläger zu. Dieser hat sich bislang nicht öffentlichkeitswirksam politisch positioniert."

Jetzt bin ich echt gespannt, was die Pflichtverteidiger von M.POGO und G.GROSZ zu so dieser "Argumentation" sagen.

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