Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) wollen wieder Versuche mit Rhesusaffen durchführen. Es handelt sich um Grundlagenforschung zur Hirnfunktion der Tiere, woraus allenfalls Hinweise für die Behandlung neuropsychiatrischer Störungen beim Menschen gewonnen werden könnten. Den Tieren werden Elektroden im Gehirn implantiert und eine Kopfhalterung am Schädel angebracht, die der Fixierung im sogenannten Primatenstuhl dient. Mit fixiertem Kopf werden die Affen dann gezwungen, jeden Tag während mehrerer Stunden Aufgaben an einem Bildschirm lösen – und dies über Monate bis Jahre hinweg. Für die richtige Lösung der Aufgaben erhalten die Tiere ein paar Tropfen Flüssigkeit. Um sie zur Kooperation am Experiment zu bewegen, werden sie vor dem Experiment konsequent durstig gehalten. Am Ende des Versuchs werden die Tiere getötet.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese schwerstbelastenden Versuche am 5. April 2017 definitiv bewilligt. Das Gericht stützt sich auf die Empfehlung der Tierversuchskommission, die das Gesuch der Universität und der ETH mit 7:4 Stimmen für bewilligungsfähig hielt. Kein Wunder, denn sieben der elf Kommissionsmitglieder werden von den Uni- und ETH Rektoraten vorgeschlagen. Nur drei Mitglieder der Kommission werden von Tierschutzorganisationen gestellt. Dieses krasse Ungleichgewicht wird noch dadurch verschärft, dass die drei Tierschutz-Kommissionsmitglieder das Urteil nicht an die höchste Instanz, das Bundesgericht, weiterziehen können. Dazu berechtigt wären nur die Forschenden selber sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Sieht so ein faires Verfahren aus?
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