An einem Salzburger Gymnasium wurde ein Philosophielehrer von einer Maturaklasse abgezogen, da er angeblich „zu religionskritisch“ war. Das behauptet zumindest die Initiative „Religion ist Privatsache“ in einer Aussendung.
Der bekennende Atheist hatte seine persönliche Meinung auch im Unterricht vertreten, was angeblich mehrere Eltern gestört hat. Sie hätten so lange interveniert, bis der Direktor ihrem Anliegen nachgekommen sei. Die Schulleitung bestätigte zwar den Klassentausch, gab aber an, dass bei dieser Entscheidung auch andere Gründe mitgespielt hätten, die allerdings wegen Datenschutzgründen nicht genannt werden könnten.
Sollte sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen haben, wie von „Religion ist Privatsache“ dargestellt, dann handelt es sich hier um einen handfesten Skandal. Es ist schließlich der Job eines Philosophielehrers, seinen Schülern kritisches Denken nahe zu bringen. Nach den aktuellen Ereignissen sollten und müssen vor allem die Weltreligionen hinterfragt werden. „Zu religionskritisch“ kann eine Diskussion dabei per se nicht sein: Sollte der Lehrer nämlich über das Ziel hinaus geschossen haben, dann wäre zu überprüfen, ob hier ein Tatbestand nach dem Paragraf 283 StGB (Verhetzung; Aufruf zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft) vorliegt.
Schenk uns bitte ein Like auf Facebook! #meinungsfreiheit #pressefreiheit
Danke!
Um einen gravierenden Gesetzesverstoß dürfte es sich jedoch nicht gehandelt haben – sonst hätten der Direktor oder Landesschulrat den Lehrer sofort suspendieren müssen.
Ist es hier also tatsächlich einer Gruppe von offensichtlich gläubigen Eltern gelungen, einen Lehrer, der ihre Weltanschauung nicht teilt, aus einer Klasse zu mobben?
Denkbar wäre es. Denn es ist ein Faktum, dass die Kirche in den österreichischen Schulen noch immer ein besonderes Machtprivileg genießt.
Ich persönlich verstehe nicht, warum die Klassenzimmer nicht schon längst per Gesetz ein religionsfreier Raum sind und das Unterrichtsfach Religion durch Ethik oder Ähnliches ersetzt worden ist. Warum ist das Kreuz neben der Tafel noch immer Vorschrift in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und dem Burgenland?
Wie kommen denn all die muslimischen Schüler oder jene ohne Bekenntnis dazu, sich permanent einen aufs Kreuz genagelten Toten ansehen zu müssen?
In Wien ist es mittlerweile wenigstens erlaubt, in Klassen das Kreuz abzuhängen, so fern die Mehrzahl der Schüler nicht dem christlichen Religionsbekenntnis angehört. Doch das kann noch nicht alles gewesen sein.
Politische Werbung an Schulen ist schon längst verboten (§46 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz und § 2 Schulorganisationsgesetz). Wäre an der Zeit, dass das endlich auch für Religionen gilt.