Der Bundestag hat einer radikalen Verschärfung des Sexualstrafrechtes in Deutschland zugestimmt. Dies wird gravierende Auswirkungen haben. Die Zahl der Vergewaltigungen wird drastisch steigen – für alle, die nie Zusammenhänge erkennen können, paradoxerweise. Das Verhältnis der Geschlechter zueinander wird sich ändern. An die Stelle von Zuneigung und Lust werden Misstrauen und Frust treten. Der radikale Feminismus hat auf ganzer Linie gesiegt.

Es geht bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts nicht mehr um Rechtssicherheit, sondern um Ideologie. Eine Ideologie, die im Mann nichts anderes als den potentiellen Vergewaltiger und Schläger zu sehen vermag. Das lemurenhaft wiederholte „Nein heißt nein“ unterstreicht dies und zeugt zudem von einer zunehmenden Infantilisierung gerade auch der männlichen politischen Klasse in Deutschland.

Wobei geht es beim „Nein heißt Nein“ und dem neuen Sexualstrafrecht? Der Tatbestand der Vergewaltigung wird künftig nicht mehr daran festgemacht, dass Sex mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt erzwungen wird, sondern eine Vergewaltigung liegt auch vor, wenn der Vergewaltiger Sex gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers ausgeübt hat. Woran dieser Wille erkennbar sein soll, ist nebulös und im Grunde schnurz. Nach der nun bald geltenden Rechtslage kann Frau so auch nach offensichtlich einvernehmlichen Sex am nächsten Tag zu der Auffassung kommen, dass dies bei Tage betrachtet eigentlich wohl doch gegen ihren Willen war und ihren Sexpartner anzeigen. Wie dies funktioniert, sieht man in Schweden am Fall Assange. Dieser hatte mit zwei Schwedinnen Sex. Anschließend feierte man zusammen Partys, frühstückte zusammen und erst Wochen später – und nach der Weigerung von Assange einen AIDS-Test zu machen – entschlossen sich die beiden, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Das wird nun auch gängige Praxis in Deutschland sein.

Für Frauen eröffnen sich hier ganz neue Perspektiven. Nie war es so einfach, einen nicht mehr geliebten Ehemann zugunsten eines neuen Lovers los zu werden, einen verhassten Kollegen oder Vorgesetzten aus dem Wege zu schaffen. Da in der Regel beim Sex zweier kein Zeuge zugegen ist, Spuren einer Vergewaltigung ab sofort völlig unerheblich sind, zählt allein die Aussage der Frau. Wer erlebt hat, wie schwierig es bereits bislang war, als unschuldig angeklagter Mann – siehe den Fall Kachelmann – vor Gericht Recht zu bekommen, weiß, dass es nunmehr für einen Mann praktisch unmöglich sein wird, seine Unschuld zu beweisen. Für den Mann gilt ab sofort: Anzeige = Anklage = Verurteilung.

Was bedeutet dies nun für Männer? Sex auf jeden Fall nur noch mit Kondom, die Einwilligung zum Sex schriftlich fixieren lassen, einen Dritten als Beobachter hinzuziehen, alles auf Video dokumentieren? Doch dies würde nur nützen, wenn es wirklich Sex gegeben hat. Jede Frau kann aber ab sofort einen Mann der Vergewaltigung bezichtigen und ihn wesentlich leichter hinter Gitter bringen als es bislang der Fall war, nämlich selbst dann, wenn gar kein Sex stattgefunden hat. Als „Beweis“ reicht ja allein die Aussage der Frau.

Wer als Mann nicht Gefahr laufen will, einer Frau zu begegnen, die einem übel will, dem bleibt praktisch nur noch, sein Leben 24 Stunden am Tag per Bodycam zu überwachen. Etwas spinnert das Ganze? Da fragen sie mal Assange, wie der darüber denken würde.

Als Mann wird man in Deutschland künftig gut daran tun, sich möglichst von Frauen fern zu halten. Sex kann man auch (noch) mit einer Prostituierten haben, das kommt auf Dauer sogar billiger als eine Scheidung und Kinder, die einem ohnehin vorenthalten werden. Es wird gewiss eine Weile dauern, dann aber wird Man das erkennen. Familie und Ehe sind dann endgültig tot. Eine schöne neue Welt – für alle radikalen Feministinnen.

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