Deutschland befindet sich - wieder einmal - im Kampf gegen das Böse. Das Böse ist in diesem Fall die AfD. Sie muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Und da ist man keineswegs zimperlich. Erstaunlich, was in diesem Land alles - wieder - möglich ist, wenn es gegen das vermeintlich Böse geht. Aber wo "klare Kante" und "Haltung" gefordert sind, da kann man offensichtlich keine Rücksicht nehmen, auch nicht auf Kinder. So kann es nicht erstaunen, dass dem Kind eines Berliner AfD-Abgeordneten der Besuch einer Waldorfschule verweigert wurde, nicht wegen mangelnder Eignung des Kindes, sondern weil der Vater Mitglied der AfD ist. Früher nannte man das Sippenhaft, heute applaudieren die Medien ob dieser Diskrimminierung eines Kindes.
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Da tröstet es denn auch nicht, dass es Lehrern nicht besser ergeht. So flog ein Berliner Lehrer von seiner Schule, weil er AfD-Mitglied ist und seine verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wahrnahm. Wo Schulen schon so stramm "Haltung" zeigen, da dürfen sich Sportvereine nicht lumpen lassen. So ist es z. B. in Frankfurt nicht möglich Mitglied der "Eintracht" zu werden, wenn man in der AfD ist. Deren Mitglieder sind dort unerwünscht. Doch es geht noch weiter, auch in Gaststätten werden Mitglieder der AfD nicht mehr bedient. Dies musste die Fraktionsvorsitzende der AfD im bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erfahren, die allein wegen ihrer AfD-Mitgliedschaft aus der "Goldenen Bar" im Münchner Haus der Kunst geworfen wurde.
Ja, die Ächtung der AfD wird mit deutscher Gründlichkeit weiter vorangetrieben, ihre Mitglieder dürfen selbstverständlich auch keine Film- und Gedenkveranstaltungen mehr besuchen und das alles natürlich im Kampf für Toleranz, versteht sich. Da muss es denn nicht verwundern, dass die Toleranzbegabten inzwischen Mitgliedern der AfD auch die Bankkonten kündigen. So ist es dem AfD-Politiker und ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur der Bild am Sonntag Nicolaus Fest ergangen. Und nicht nur ihm, auch der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Doch das reicht den Wahrern von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch nicht. In Sachsen wurde gegen einen Friseurmeister mit AfD-Mitgliedschaft gehetzt und öffentlich der Boykott seines Geschäftes gefordert. Moment mal - hatten wir das nicht schon mal in Deutschland? Erfreulich, dass auch die deutschen Gerichte an gewisse deutsche Traditionen anknüpfen und der Volksgerichtshof in Leipzig, pardon, das Oberlandesgericht in Dresden, höchstrichterlich bestätigte, dass solche Boykottaufrufe völlig ok seien und daran rein gar nicht zu beanstanden.
Vor diesem Hintergrund müsste wohl auch unser Grundgesetz dringend reformiert werden, denn dort heißt es doch glatt in Art. 3 immer noch: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Angesichts der Tatsache wie sehr in Deutschland derzeit verfassungsmäßig garantierte Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, wenn es gegen politisch unangenehme, aber keineswegs undemokratische Meinungen geht, ist es erstaunlich, mit welche Chuzpe deutsche Politiker Länder wie Polen, Ungarn oder auch die USA wegen angeblicher Missachtung demokratischer Prinzipien maßregeln. Dabei wissen wir doch: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.