Als Anfang Juli diesen Jahres im französischen Nantes ein Polizist bei einer Kontrolle einen jungen Muslim erschoss, gab es in der Stadt tagelange Unruhen. Autos wurden angezündet und Häuser, Supermärkte wurden geplündert. Gemessen daran sind die Proteste im sächsischen Chemnitz nach der Ermordung eines Bürgers der Stadt durch zwei Flüchtlinge völlig harmlos. Gleichwohl gingen die Medien mit den Chemnitzern sehr viel härter ins Gericht, als sie es im Juli mit den Unruhestiftern in Nantes taten.

Wer verfolgt, was deutsche Medien in diesen Tagen über Chemnitz schreiben, kann nur glauben, dort tobe ein Bürgerkrieg, viele Male schlimmer, als alles, was in Nantes geschehen war. Und natürlich fehlt auch nicht der Hinweis auf das Gewaltmonopol des Staates, was geradezu grotesk ist angesichts der teilweise zwar provokativen, aber überwiegend friedlichen Demonstrationen.

Der Verweis auf das Gewaltmonopol des Staates ist jedoch ein interessanter Aspekt. Allerdings in anderer Weise, als von den Schreibern gemeint. Denn es muss schon gefragt werden, wie die Bundesrepublik Deutschland ihr Gewaltmonopol wahrnimmt.

Einer der beiden Täter, die den 35-jährigen Daniel H. erstachen und zwei weitere Chemnitzer verletzten, war ein irakischer Asylbewerber, dessen Asylgesuch längst rechtskräftig abgelehnt worden war. Wobei zudem festgestellt werden muss, dass er nur durch die europäischem und deutschem Recht widersprechende Öffnung der Grenzen durch Merkel überhaupt einreisen konnte. Doch geschenkt. Spätestens als sein Asylgesuch abgelehnt wurde und er überdies auch noch mehrfach straffällig wurde, hätte entweder seine Inhaftierung oder aber seine Abschiebung erfolgen müssen.

Wie steht es da nun um das Gewaltmonopol des deutschen Staates? Wie es scheint, hat sich die Bundesrepublik Deutschland offensichtlich dafür entschieden, darauf zu verzichten für Recht und Ordnung zu sorgen, sie lässt ihr Gewaltmonopol ungenutzt und das nicht nur in diesem Fall. Sie ist damit zum Mittäter geworden. An der Tötung von Daniel H. trägt auch die Bundesrepublik Deutschland eine Mitschuld. Wäre sie ihren Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Menschen in unserem Land nachgekommen, so wie es Recht und Gesetz gebieten, wäre Yousif A. in diesen Tagen nicht mehr im Lande gewesen und der Chemnitzer noch am Leben.

Ganz anders steht es im Fall des sächsischen Justizbeamten Daniel Z., der den gegen die Mörder von Daniel H. ausgesprochenen Haftbefehl publik machte und dadurch auch die Verfehlungen der deutschen Behörden. Ihn trifft die volle Härte des deutschen Rechtsstaates. Sofort nach Bekanntwerden des Lecks begann eine intensive Suche nach dem Verräter, gab es einen enormen Fahndungsdruck und mehrere Hausdurchsuchungen. Man wünschte sich ein solches energisches Agieren der deutschen Behörden auch, wenn es um straffällige Asylbewerber geht. Doch eben gerade dies erfolgt nicht.

So bleibt der Eindruck, den deutschen Rechtsstaat fürchten, sich ihm unterwerfen, das müssen allein die Deutschen. Alle, die im Zuge der Flüchtlingswelle in unser Land kamen, genießen dagegen Narrenfreiheit. Der deutsche Rechtsstaat aber ist am Ende, wenn er mit ganzer Härte nur noch gegen die heimische Bevölkerung, gegen deutsche Staatsbürger zur Anwendung gebracht wird, kriminelle Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber jedoch in einem rechtsfreien Raum agieren können und vom Gewaltmonopol des deutschen Staates verschont bleiben.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind kein Geschäft auf Einseitigkeit und keine Einbahnstraße. Wenn die Regierenden dies nicht registrieren, sind sie es, die dieses Land in Gefahr bringen und nicht die Menschen, die wegen des Staatsversagens auf die Straße gehen.

pixabay / Sujetbild / parameciorecords

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