New York-Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, hat in seinem rezenten Bericht an den Sicherheitsrat über die marokkanische Sahara die Führer der Front Polisario wiederholt wegen schwerwiegender und systematischer Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf unter Beschuss genommen.
Herr Guterres hat daher die zahlreichen Berichte aufgezählt, die der Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR) über den massiven und großangelegten Rückgriff der Front Polisario auf „Belästigung, Verhaftung und Misshandlung von Bloggern und Ärzten sowie von Krankenschwestern in den Lagern Tinduf“ erstattet hat.
In dem Bericht wird die Angabe aufgestellt, dass sich diese schwerwiegenden Verstöße in den letzten Monaten gegen alle Personen vervielfacht haben, die "eine Beteiligung an der Dokumentation von COVID-19-Fällen in den Lagern Tinduf aufweisen".
Diese neue Welle der Unterdrückung durch die Front Polisario ist nur ein aktuelles Beispiel für die massiven und anhaltenden Verstöße dieser separatistischen bewaffneten Gruppe, um die Stimmen von Dissidenten, Bloggern, Journalisten, Aktivisten und allen, die dem Despotismus der Führer der Front Polisario die Stirn gebieten, mundtot zu machen.
Diese Verstöße richteten sich diesmal gegen die Ärzteschaft und Menschenrechtsaktivisten, die nur die Verfälschungen der Informationen der Front Polisario über die COVID-19-Pandemie aufgedeckt und deren alarmierende Ausbreitung unter den sequestrierten Bevölkerungsgruppen in den Lagern Tinduf angeprangert haben, denen jeglicher Schutz und die Freiheit der Bewegung, der Vereinigung, des Ausdrucks und der Versammlung entzogen wurden.
Der UNO-Chef äußerte sich daher besorgt im Hinblick auf die beim OHCHR eingegangenen Berichte über die "negativen Folgen der Grenzschließungen, der Unterbindung der humanitären Hilfe und der Verringerung der wirtschaftlichen Aktivitäten in den Lagern Tinduf und im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Menschenrechtssituation in diesen Lagern, insbesondere im Hinblick auf „die wirtschaftlichen und sozialen Rechte“.
Die katastrophale Menschenrechtssituation in den Lagern Tinduf und die massiven Verstöße, denen die vor Ort inhaftierten Bevölkerungsgruppen ausgeliefert sind, sind das Ergebnis des Rücktritts des Gastlandes Algeriens von seiner Hauptverantwortung, nämlich vom Schutz der Menschenrechte auf seinem Hoheitsgebiet.
Die Situation in diesen weltweit beispiellosen Lagern, wo das Gastland seine Verantwortung zugunsten einer bewaffneten Separatistengruppe übertragen hat, wurde vor kurzem vom Generalsekretär und den Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen zur Kenntnis genommen.
Tatsächlich hob die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung in ihrer Stellungnahme vom Mai 2020 die Beschwerde des Gegners der Front Polisario El Fadel Breica gegen den algerischen Staat nach seiner Entführung durch die Front Polisario in den Lagern Tinduf hervor. Die Verantwortung Algeriens liegt, soweit diese Verstöße auf algerischem Hoheitsgebiet und damit unter algerischer Hoheitsmacht zustande kommen. Desgleichen bekräftigte der Menschenrechtsausschuss in dessen Feststellungen vom März 2020 die uneingeschränkte und vollständige Verantwortung Algeriens für die Entführung und das Verschwindenlassen des Dissidenten der Front Polisario, Khalil Ahmed, dessen Fall im Bericht des Generalsekretärs von 2019 zur Sprache gebracht wurde.
Überdies bekundete der Menschenrechtsausschuss im Juli 2018 seine tiefe Besorgnis über die Übertragung der Macht, insbesondere der Justizmacht, an die Front Polisario in den Lagern Tinduf und hielt es für „besorgniserregend“, dass Algerien der Ansicht ist, dass ein Teil seines Hoheitsgebiets nicht in seinem Ressort liegt und sich auf die Front Polisario und auf die internationalen Organisationen verlässt, um diese Vorwürfe aufzuklären und von den Verantwortlichen Rechenschaftspflicht einfordern zu können.“
Zu guter letzt führte der Generalsekretär den Brief auf, den Marokkos UNO-Botschafter Omar Hilale am 24. August 2020 an ihn ausrichtete, in dem Herr Hilale die Aufmerksamkeit des UNO-Chefs auf Einzelheiten und Belege lenkte, und zwar auf massive und systematische Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf, welche durch eine doppelte Dimension gekennzeichnet sind, nämlich sowohl individuell als auch kollektiv.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com