Der persönliche Gesandte des UNO-Generalsekretärs für die marokkanische Sahara, Herr Horst Köhler, stellte am 8. August 2018 auf seinen Wunsch eine Unterrichtung vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor. Dies ist eine gewöhnliche nichtüberraschende Unterrichtung ohne jede Äußerung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
In seinem Briefing informierte der persönliche Gesandte die Mitglieder des Sicherheitsrates über seine zweite regionale Reise, die ihn vom 23. Juni bis zum 1. Juli 2018 nach Algerien und Mauretanien führte sowie nach Marokko, wo er am 27. Juni 2018 nach Rabat und vom 28. Juni bis 1. Juli 2018 nach Laâyoune, Smara und Dakhla verreiste.
Diplomatischen Quellen im Sicherheitsrat zufolge bedankte sich der persönliche Gesandte bei den marokkanischen Behörden für die Erleichterung seines Besuchs in den südlichen Provinzen und gewährte ihm freien Zugang zu den verschiedenen Personen, die er treffen wollte und um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung aus erster Hand in der Region festzustellen. Mehrere Mitglieder des Rates begrüßten die Atmosphäre, in der die Regionalreise des persönlichen Gesandten stattfand, insbesondere der Besuch der marokkanischen Sahara. Sie gaben an, dass die Mehrheit der Boardmitglieder auch ihre Zufriedenheit mit den Ergebnissen der verschiedenen Treffen und Besuche des persönlichen Gesandten zum Ausdruck gebracht habe. Sie forderten ihn dazu auf, weiterzuarbeiten und mit allen Parteien zu interagieren, um die Dynamik des Neustarts aufrechtzuerhalten.
Beobachtern zufolge haben die marokkanischen Behörden stets die uneingeschränkte Zusammenarbeit Marokkos mit den Vereinten Nationen für die Wiederaufnahme des politischen Prozesses zum Ausdruck gebracht und auf die Voraussetzung einer eingehenden und umfassenden Bewertung des Inhalts der Gespräche zwischen dem persönlichen Gesandten und den Parteien während seiner Amtszeit in der letzten regionalen Tournee und auf die Notwendigkeit bestanden, einen transparenten, verantwortungsbewussten und ruhigen Dialog angesichts dieser Wiederbelebung fortzusetzen. Sie haben auch bekräftigt, dass es keine Lösung für den regionalen Konflikt um die marokkanische Sahara ohne seine Konsultation und ohne Beteiligung Algeriens geben kann, das der Hauptverantwortliche für die Entstehung und für Beibehaltung dieses Streits sei.
Es sei daran erinnert, dass der Sicherheitsrat in seiner Resolution 2414 vom 27. April 2018 die Nachbarländer und damit auch Algerien dazu aufgefordert hat, "einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess zu leisten und sich stärker für die politische Lösung einzusetzen".
In diesem Zusammenhang wurde von der MAP festgestellt, dass viele Mitglieder des Sicherheitsrats während der Unterrichtung vom 8. August 2018 darauf bestanden haben, dass im Rahmen der Neubelebung des Prozesses in Absprache mit den Parteien und mit Marokko insbesondere mit Vorsicht vorgegangen werden muss, was etliche Ideen und Vorschläge angeht.
Es sei daran erinnert, dass die marokkanischen Behörden immer darauf bestanden haben, dass sich das Königreich im Einklang mit den Grundsätzen der marokkanischen Haltung gegenüber dem UNO-Prozess befindet, die in der Rede seiner Majestät des Königs Mohammed VI, möge Gott ihm Beistand leisten, gedenklich des 42. Jahrestages des grünen Marsches vom 6. November 2017 zum Ausdruck gebracht wird:
a) Abgesehen von der vollen Souveränität Marokkos über seine Sahara und außerhalb der Autonomieinitiative, die die internationale Gemeinschaft als ernsthaft und glaubwürdig anerkannt hat, ist keine Lösung der Sahara-Frage denkbar.
b) Die Erfahrung in der Vergangenheit sollte uns erlauben, über das Offensichtliche nachzudenken: Das Problem besteht weniger darin, eine Lösung für diesen Fall zu finden, als vielmehr darin, den Prozess zu definieren, der zu deren Erzielung zu befolgen gilt. Es obliegt daher den Parteien dieses fabrizierten Konflikts, die volle Verantwortung für die Suche nach einer endgültigen Regelung zu übernehmen;
c) Die uneingeschränkte Einhaltung der vom Sicherheitsrat verabschiedeten Grundsätze für die Bearbeitung dieses künstlichen regionalen Konflikts; das UNO-Gremium ist in der Tat das einzige internationale Gremium, das mit der Überwachung des Abwicklungsprozesses betraut ist;
(d) Die kategorische Verweigerung jeglichen Übergreifens oder Anlaufs, die legitimen Rechte Marokkos und seine höheren Interesse zu unterminieren, jeglichen überholten Vorschlag, die Beilegung dieses Konflikts aus dem Verweis des Sicherheitsrats zu entfernen, die unangemessene Einfügung anderer Themen, die durch kompetente Institutionen behandelt werden.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com