Der Sicherheitsrat hat am Donnerstag, den 31. Januar 2019 eine Erklärung gegenüber der Presse abgegeben, worin er seine Unterstützung für den persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Horst Köhler, bei der Erfüllung seines Mandats zur Erleichterung einer politischen Lösung des regionalen Streits um die marokkanische Sahara zum Ausdruck bringt.
Die Verabschiedung dieser Erklärung folgt auf die Unterrichtung von Herrn Köhler vor dem Sicherheitsrat am 29. Januar 2019 über die neuesten Entwicklungen des politischen Prozesses unter dem ausschließlichen Ressort der Vereinten Nationen, einschließlich der Abhaltung des Genfer runden Tisches am 5. und 6. Dezember 2018.
Die Mitglieder des Exekutivorgans der Vereinten Nationen haben darauf hingewiesen, dass die vom Sicherheitsrat am 31. Oktober 2018 verabschiedete Resolution 2440 die Grundlage für den laufenden politischen Prozess darstellt.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Parameter der Beilegung als "politisch, realistisch, pragmatisch und nachhaltig, auf Kompromissbasis" in der Resolution 2440 vorbestimmt wurden.
Der Sicherheitsrat war der festen Überzeugung, dass die marokkanische Initiative der Autonomie perfekt diese Parameter einhält, und in dieser Entschließung bekräftigt, dass diese Initiative Vorrang hat und ein ernsthaftes und glaubwürdiges Bestreben Marokkos darstellt, diesem regionalen Streit ein Ende zu bereiten.
Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat Algeriens Rolle als uneingeschränkter stakeholder in diesem politischen Prozess in den Vordergrund gestellt und die Teilnahme Algeriens sowie Marokkos, Mauretaniens und der Front „Polisario“ am Genfer runden Tisch begrüßt.
Gleichzeitig nahmen die Fünfzehn die Zusage Marokkos, Algeriens, Mauretaniens und der Front "Polisario" zur Kenntnis, sich im ersten Quartal 2019 am zweiten runden Tisch zu beteiligen, und unterstützten das konstruktive Engagement des persönlichen Gesandten. Damit wurde das Format des ersten Genfer runden Tisches als Grundlage für die nächsten Fristen des politischen Prozesses festgelegt.
Es sei daran zu erinnern, dass die Resolution 2440 Algerien zum ersten Mal vor seine Verantwortung gestellt hat, und zwar als Akteur im politischen Prozess und das bis zu dessen Abschluss.
Der Sicherheitsrat, der feststellt, dass die Einladungen zum ersten runden Tisch in Genf am 5. und 6. Dezember 2018 am 28. September 2018 verschickt wurden, begrüßt in dieser Entschließung, dass Marokko, die Front „Polisario“, Algerien und Mauretanien diesen Einladungen günstig Folge geleistet haben und ermutigt sie, konstruktiv mit dem persönlichen Gesandten während des gesamten Prozesses kompromissbereit zusammenzuarbeiten, damit der Prozess ins Gelingen kommt".
Der Sicherheitsrat hat somit die ständige und unablässige Forderung Marokkos nach uneingeschränkter Beteiligung Algeriens vollständig begründet. Der Beitrag Algeriens, das seiner Verantwortung in der marokkanischen Sahara-Frage gerecht werden muss, ist für das Ergebnis eines politischen Prozesses unerlässlich.
Der Sicherheitsrat bekräftigt die Bestimmungen seiner Resolution 2440 und bekundet nachdrücklich seine Forderung, dass die Front "Polisario" nicht in die Pufferzone Guergarate zurückzukehren und deren destabilisierenden Maßnahmen östlich des Verteidigungssystems in der marokkanischen Sahara einzustellen hat.
Diese Verstöße der Front "Polisario" gefährden ernsthaft die Bemühungen des UNO-Generalsekretärs und seines persönlichen Gesandten, den politischen Prozess wiederzubeleben.
Es sei daran zu erinnern, dass Marokko den Sicherheitsrat und den Generalsekretär erneut zu den wiederholten und verurteilbaren Verstößen der Front "Polisario" interpelliert sowie zu den Bestimmungen der Resolutionen 2414 und 2440 des Sicherheitsrats befragt hat, was das Waffenstillstandsabkommen und die militärischen Vereinbarungen anbelangt.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com