Verletzungen der Frauenrechte in den Lagern Tinduf, ein tragisches tagtägliches Los

Rabat-Die schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechte der Frauen in den Lagern Tinduf sind seit mehreren Jahrzehnten ein tragisches tagtägliches Los geworden, angesichts des Gastlandes, "das sich zu Unrecht damit brüstet, seinen Verpflichtungen nachzugehen, welche dem humanitären Völkerrecht entspringen", stellte am Mittwoch in Rabat der ständige Vertreter Marokkos bei den Vereinten Nationen, Omar Hilale, an den Pranger.

Bei der Einweihung einer internationalen Konferenz zum Thema „Der Schutz der Frauen in humanitären Krisen“ verwies Hilal darauf, dass diese Realität „in Bezug auf die Situation unserer Mitbürger in den Lagern Tinduf in Algerien, in denen sie sich befinden, immer noch in unserer unmittelbaren Anrainerschaft fortbesteht. Die meisten von ihnen sind aufgrund ihrer Hautfarbe Opfer sexueller Gewalt und Sklaverei.“

Andere Frauen, bereute er, dürfen nicht in ihre Adoptivfamilien aufgenommen werden bzw. werden ihren Kindern beraubt, die von einer bewehrten Separatistengruppe angeheuert und in weit entfernte Länder in der Karibik und in Lateinamerika deportiert werden, ohne ihr Studium fortsetzen zu dürfen, sondern um sich ideologischer Indoktrination und militärischer Ausbildung unterziehen zu müssen.

Der Botschafter schob nach, dass Frauen in vielen Teilen der Welt immer noch sexueller Gewalt durch die bewehrten Gruppen, im vorliegenden Fall durch die Terroristengruppen, ausgeliefert sind, und sich zu Opfern der Klimamigration und der transnationalen kriminellen Netzwerken zu menschlichen Bomben auswachsen bzw. Jahrzehnte hindurch in militarisierten Flüchtlingslagern in offenkundigem Widerspruch mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts gefangen gehalten werden.

Diese tragische Situation ist beispiellos und unvereinbar mit dem Einbezug des Rechtsarsenals des humanitären Völkerrechts, das den Schutz der Frauen sicherstellen sollte, beobachtete Herr Hilale auf dieser Veranstaltung auf Betreiben der Nationalen Kommission für humanitäres Völkerrecht (CNDIH) ) zum Gedenken des Internationalen Frauentages.

Auf der anderen Seite stellte er fest, dass Marokko in seiner Eigenschaft als Mitglied des Frauen-Exekutivrats der UNO und als Vizepräsident des UNICEF-Exekutivrates immer ein Bewusstsein für die Ungerechtigkeit eingefordert hat, derer Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt ausgesetzt sind, was durch die derzeitige Gesundheitskrise noch weiterhin verschärft wird.

Im Rahmen seiner internationalen Verantwortung fördert das Königreich aktiv Programme zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und gegen Mädchen in Krisensituationen bzw. in Naturkatastrophen.

Er erinnerte daran, dass seine Majestät der König Mohammed VI. die humanitäre Botschaft des Königreichs und seine Bindung an das Völkerrecht, im Besonderen an das humanitäre Völkerrecht, in der Königlichen Botschaft an den Weltgipfel für humanitäre Hilfe bekundete, die von seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Moulay Rachid am 23. Mai 2016 in Istanbul vorgelesen wurde.

Der Botschafter ließ bemerken, dass seine Majestät der König in dieser Botschaft bekräftigte: „Wir haben seit unserer Thronbesteigung des Königreichs Marokko sichergestellt, dass edle humanitäre Maßnahmen eine grundlegende und strukturierende Säule der Außenpolitik des Königreichs darstellen. Mit Stolz stellen wir somit fest, dass Marokko einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung humanitärer Krisen leistet, wo immer sie sich auch befinden mögen, im Besonderen in den Ländern des Südens.

Herr Hilale stellte überdies die Behauptung auf, dass die Königlichen Streitkräfte (FAR) im Einklang mit den hohen Königlichen Anweisungen 17 Feldkrankenhäuser eingerichtet und rund 2,65 Millionen medizinische Dienstleistungen zum Wohle der lokalen Bevölkerung geleistet haben, wobei den am stärksten gefährdeten Gruppen, Vorrang eingeräumt wurde, inbegriffen den Frauen und den Flüchtlingen in 14 Staaten auf den vier Kontinenten.

Er fügte hinzu, dass seine Majestät der König in 2020 die Entsendung von medizinischer Hilfe an mehrere afrikanische Bruderstaaten zusätzlich zum Ausschuss der Afrikanischen Union angeordnet habe, um ihnen bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie als Teil der Süd-Süd-Zusammenarbeit Beistand zu leisten.

Er verwies darauf, dass die Ernennung Marokkos durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen zum Mitglied der Beratergruppe des Zentralen Interventionsfonds für humanitäre Notfälle den Beweis für die Anerkennung der Rolle und des Engagements Marokkos bei den humanitären Maßnahmen erbringt.

Er verwies darüber hinaus darauf, dass das Königreich als Präsident des Segments humanitäre Angelegenheiten des Wirtschafts-und-Sozialrates der Vereinten Nationen einen Aufruf zum Handeln ins Rollen gebracht hat, um die humanitäre Hilfe im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie bereit zu stellen.

Dieser humanitäre Appell, der neben der Afrikanischen Union und der Europäischen Union von 171 der 193 UNO-Mitglieder unterstützt wurde, umfasst eine Reihe konkreter und operativer Maßnahmen, die zur Bewältigung der Herausforderungen dieser Pandemie von wesentlicher Tragweite sind und die den Zugang, Durchgang und Bewegung humanitärer Hilfe und die Ausrüstung des medizinischen und gesundheitlichen Personals bewerkstelligen, ohne die das humanitäre Leid, der Verlust vom Menschenleben und die Bedürfnisse der Betroffenen verschärft werden dürften, erinnerte er daran.

Darüber hinaus forderte Herr Hilal eine Reflexion über die Notwendigkeit ein, die Prinzipien des Islams im humanitären Völkerrecht in den Mittelpunkt zu stellen und sie heranzuziehen, feststellend, dass mehrere Menschenrechtsorganisationen sowie der Komitee des Internationalen Roten Kreuzes nun Ähnlichkeiten zwischen den Regeln des islamischen humanitären Rechts und ihrer Gegenstücke im zeitgenössischen humanitären Völkerrecht anerkennen, im Besonderen der Haager Konvention (1907) und der Genfer Konvention (1949), sowie der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vergleichbaren Komplementaritäten (1948).

An dieser internationalen Konferenz beteiligten sich namentlich der Regierungschef Saad Dine El Otmani, die Präsidentin der Nationalen Kommission für humanitäres Völkerrecht, Farida Khamlichi, und die Präsidentin des Nationalen Menschenrechtsrates (CNDH), Amina Bouayach.

Eine Gruppe von Experten und Spezialisten mit sehr reicher Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen des humanitären Völkerrechts nahm ebenfalls daran teil, um den rechtlichen Aspekt des Schutzes der Frauen während humanitärer Krisen und die Rolle der internationalen Organisationen in diesem Bereich beleuchten zu können.

Es lag auch daran, die Bedingungen der Frauen, die in den Lagern Tinduf eingesperrt wurden, als schmachvolles Beispiel für das Leiden der Frauen dahinzustellen.

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com

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