Die EU macht´s möglich.
Unsere ehrenwerte EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, daß Insekten in bestimmten Lebensmittelprodukten "für die allgemeine Bevölkerung" beigemischt werden dürfen.
Es wurde folgende Verordnung erlassen:
Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen und darf in der Union (also auch in Deutschland) mit Kennzeichnungspflicht in Verkehr gebracht werden.
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Der Bürger darf sich so u.a. auf Hausgrillenpulver in Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, Soßen, oder verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Suppen etc., freuen.
Alle beispielhaft angeführten Produkte dürfen künftig mit teilentfettetem Insektenpulver der Hausgrille angereichert werden. Sorgfältig sind in der Durchführungsverordnung die einzelnen Vorgaben aufgeführt.
Abgesegnet hat das alles Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission.
Wikipedia
Foto einer Hausgrille - ein hübsches Tierchen...
Tja, so geht unsere Elends-Union (EU) mit dem "mündigen, selbstbestimmten" Bürger um.-
Viele Menschen werden so Insekten (fr)essen ohne es zu wissen, geschweige denn ohne es zu wollen - denn wer geht schon mit der Lupe, betreff Studium der Zutatenliste, in der Hand einkaufen?
Könnte nicht auch, weil jemand Allergien gegen Krebstiere, oder Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkten mit beigemischten Hausgrillen, diese Person (oder gendergerecht, diese PersonIn !) allergische Reaktionen erleiden?
Und wie ist es mit dem Ekelfaktor ?
Vegetarier werden so die Auflistung auf der Verpackung nun noch intensiver studieren müssen.
Aber auch Fleischesser schauen hier künftig vielleicht irritiert genauer hin - obwohl sie es doch gewohnt sind Tierleichenteile auf dem Teller zu haben.-
Diese spitze Schlussanmerkung möge man mir als ernsthaftem Tierfreund und bekennenden Vegetarier nachsehen... 😉
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Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470