EU-Staaten dürfen nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-336/19) Derartige Vorschriften verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. ( https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-336-19-rituelles-schlachten-schaechten-ohne-betaeubung-darf-verboten-werden-tierschutz/ )
Das ist eine wichtige und wegweisende hochrichterliche Entscheidung!
Denn unmissverständlich ist festzuhalten: BETÄUBUNGSLOSES Schächten, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, bedeutet für die Tiere den grausamsten aller vorstellbaren Tode. Dies zuzulassen, ist zugleich eine vollständige Abkehr von Zivilisation, Menschlichkeit und Empathie.
Anachronistisches, betäubungsloses Schächten in der HEUTIGEN Zeit: Entsetzlich. Pervers. Ekelerregend. In keiner der maßgeblichen Religionsschriften ist das Quälen von Gottesgeschöpfen vorgeschrieben.
Nicht umsonst ist laut Tierschutzgesetz unbetäubtes, archaisches Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren grundsätzlich verboten.
Analog von Menschenrechtlern Frauenbeschneidungen, Mehrehen etc. nicht akzeptiert werden, darf niemals eine Sondergenehmigung des betäubungslosen Schächtens von Tieren entgegen regulärer Gesetzgebung akzeptiert werden.
NIEMANDEN, auch nicht solchen, mit einem selbstaufgesetzten Heiligenschein des Auserwähltseins, darf per „Ausnahmegenehmigung“, (§ 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG) schlicht Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES(!) und VORSÄTZLICHES(!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Schlachten ist schlimm – BETÄUBUNGSLOSES Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs.
Wieso sehen sich manche schon als benachteiligt an, wenn sie nicht bevorteilt werden? „Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916)
Der in Deutschland wie ein unantastbarer Götze angebetete „Schuldkult“, spielt hier auch eine wesentliche Rolle. Frage an unsere Gewissen– und rückgratlose Politikerclique:
Was haben die unbestrittenen Leiden verschiedener Bevölkerungsschichten in der omnipräsenten Vergangenheit Deutschlands, mit den Leiden der Tiere - HEUTE - zu tun ? Das mit unnötigen, furchtbaren Qualen verbundene betäubungslose Schächten von Tieren mit dem einfältigen, latenten Hintergedanken zu dulden, um damit eine Schuld des deutschen Volkes abzutragen, wäre wohl an Primitivität, Perfidität und Perversität einer - vermeintlichen - Wiedergutmachung nicht zu überbieten.
Samuel Dombrowski KZ-Überlebender und zeitgenössischer Schächtkritker dazu: „Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“
Nochmals: Diese nach hier importierte Schlachtart leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubenswunschvorstellungen einzelner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet und willkürlich über den Mehrheitswillen der Bevölkerung stellt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, skandalöse, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben und explizit übelste, lebensverachtende Tierquälerei zu unterstützen.
Mehr zu diesem Thema https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/ - und dort weiterführende Linkhinweise.