Die Notwendigkeit einer Asylobergrenze zeigt sich sofort wenn man zwei Zahlen gegenüberstellt: In den letzten Jahren wurden jeweils etwa 1700 Rot-Weiss-Rot-Cards vergeben. Sie stellen jene Zuwanderung dar, die notwendig und erwünscht ist. Demgegenüber sind 2015 ca. 95.000 Asylanträge gestellt worden. Das heißt es handelt sich dabei um Zuwanderung die weder gewünscht noch notwendig ist.Auf jeden den wir brauchen sind also mehr als 50 gekommen, die wir nicht brauchen.

Wie schädlich die unlimitierte Asylgewährung ist, zeigt das Beispiel der Tschetschenen. Vor 10 Jahren hat Österreich 30000 von ihnen Asyl gewährt.Das Ergebnis ist katastrophal: Nur 5500 von ihnen sind erwerbstätig. Der Rest konsumiert die Mindestsicherung. Zu allem Überfluß stellen sie den Löwenanteil der etwa 200 österreichischen Dschihadisten, die in Syrien für den IS kämpfen.

Selbst unter der optimistischen Annahme, dass sich nach 5 Jahren die Hälfte der 95000 Asylwerber des Jahres 2015 durch eigene Erwerbstätigkeit selbst erhalten kann, entstehen dadurch Kostenvon rund 500 000 000 Euro pro Jahr. Das ist viel Geld, das wir nicht haben und auf dem Kapitalmarkt aufnehmen müssen. Ein 2. oder gar drittes Jahr wie 2015 können wir uns nicht leisten. Daher ist die jährliche Anzahl von Asylgewährungen

mit max. 5000 zu begrenzen.

Was ist zu tun!

1) Kein Rechtsanspruch auf Asyl bei Einreise aus sicheren Drittländern.

2) Illegaler Grenzübertritt muß unter gerichtliche Strafdrohung gestellt werden.

3)Bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, ist der Verlust des Asylstatus bzw. des Aufenthaltstitels als gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung feszulegen (analog zum Amtsverlust gemäß § 27 StGB).

Eine Umsetzung dieser drei Punkte würde schon viel helfen.

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