Es ist wichtig zu betonen, dass Nötigung eine Straftat darstellt und normalerweise strafrechtlich verfolgt wird. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen das Verhalten als Nötigung betrachtet wird, aber dennoch strafrechtlich gerechtfertigt sein kann.
Das BGH-Urteil zu Mutlangen bezog sich auf die Blockade einer Bundeswehrtransportstrecke durch Demonstranten, die versuchten, den Abtransport von Atomraketen zu verhindern. Der BGH entschied in diesem Fall, dass das Verhalten der Demonstranten nicht als Nötigung im strafrechtlichen Sinne betrachtet werden kann, da ihr Ziel darauf abzielte, ein größeres Unrecht - die Bedrohung durch Atomwaffen - zu verhindern.
Der BGH verwendete den Begriff "Fernziel-Nahziel-Differenzierung", um zwischen dem unmittelbaren Ziel des Verhaltens (dem Blockieren der Transportstrecke) und dem langfristigen Ziel der Verhinderung von Atomwaffen zu unterscheiden. In diesem Fall argumentierte der BGH, dass das langfristige Ziel der Demonstranten wichtiger war als das unmittelbare Ziel des Blockierens der Transportstrecke.
Der Klimaschutz kann als ein solches "Fernziel" betrachtet werden, das ein bestimmtes Verhalten oder Handeln rechtfertigen könnte. Einige Argumente könnten beispielsweise darauf abzielen, dass das Verhalten oder Handeln notwendig ist, um langfristig den Klimawandel zu bekämpfen, der eine Bedrohung für das Wohlergehen der Menschheit und der Umwelt darstellt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Argumentation, dass Klimaschutz ein Fernziel ist, nicht automatisch jede Art von Verhalten oder Handeln rechtfertigt. Das Fernziel-Nahziel-Differenzierungskonzept, wie es im BGH-Urteil zu Mutlangen diskutiert wurde, setzt voraus, dass das Verhalten oder Handeln im Einklang mit dem "Fernziel" steht und eine angemessene Verhältnismäßigkeit zwischen dem Nahziel und dem Fernziel besteht.
In Bezug auf den Klimaschutz könnten einige Formen des Handelns als rechtmäßig betrachtet werden, wenn sie dazu beitragen, die langfristigen Ziele des Klimaschutzes zu erreichen, wie z.B. die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Allerdings gibt es auch andere Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Rechte und Interessen von Individuen und Gemeinschaften, die durch das Handeln beeinträchtigt werden könnten.