OK, es ist noch mehr Zeit als 1 Woche. Konkret 9 Tage dauert noch die Frist, die sich die Regierung selbst gesetzt hat. Wobei schon manch Landeshauptmann davon berichten will, dass die Reform früher fertig ist. Musterschülerhaft. Brav. Auf Tageklauberei kommt´s bei dem Paket sicher an.
Die Spannung ist schon beinahe unerträglich.
Na gut, in Wahrheit hält sie sich in Grenzen.
Denn das, was sich derzeit an Informationen verdichtet und was wir bereits wissen verspricht alles Mögliche zu werden. Man will ja nicht vor dem Ende des Tages die Flinte ins Korn werfen, auch wenn es unter den gegeben Umständen schwer fällt davon auszugehen, dass es eine tiefgreifende Reform geben wird, geben kann.
Wenn man den vorliegenden Informationen trauen darf, was können wir derzeit sagen?
Der Eingangssteuersatz, also jener Steuersatz ab dem Steuer überhaupt eingehobenwird, soll auf 25% gesenkt werden. Das ist was Gutes. Auch wenn in der Diskussion oftmals vergessen wird, dass die Sozialversicherungsbeiträge mit etwa 20% Abzug viel früher zuschlagen. Auch wenn es sich dabei um Versicherungsleistungen handelt, also Ansprüche mit einer direkten Gegenleistung, könnte man sich in diesem Bereich etwas überlegen. Aber das ist ja nicht das Thema. Es geht ja nicht um SV-Beiträge, sondern um Steuern.
Ein zweiter Punkt, der schon als recht fix erscheint, ist die Anhebung der Stufe des Höchststeuersatzes, also nicht der Steuersatz von 50% selbst, der soll bleiben, sondern der Betrag, ab dem die 50% eingehoben werden. Der soll von 60.000,- steuerpflichtigen Jahreseinkommen auf 80.000,- erhöht werden. Wieviele das wohl treffen mag?
Soweit die Entlastung.
Das Geld muss ja reinkommen. Vor allem soll das durch Betrugsbekämpfung geschehen. Da stehen wir aber in den sensiblen Bereichen am Limit. Die Finanzpolizei ist am Bau und in den Gastrobetrieben bereits jetzt sehr, sehr umtriebig. Und sie stößt bereits jetzt an ihre Kapazitäten. Aber vielleicht ändert sich das ja.
Zur Betrugsbekämpfung: Registrierkassenpflicht. Da ist noch alles in Bewegung, welche Grenzen gelten soll. Wer muss, wer muss nicht? Mit dem Beleg in der Hand, der nun bei jedem Wirtsbesuch obligat werden soll, sollen dann mit den anderen Maßnahmen etwa 1,5 Milliarden hereinkommen. Wobei diese Maßnahme wohl nur so gut ist, wie sie kontrolliert wird. Steht bei jedem Wirt ab nun ein Aufpasser und fragt, ob man einen ordnungsgemäßen Rechnungsbeleg von seinem Achterl hat? Österreich – das Land der Steuerhinterzieher.
Und dann natürlich die Vermögenssteuer. Sie wird kommen. In irgendeiner Form. Wobei es egal sein wird, wie sie heißt. Auch hier kommt es auf den Inhalt an und nicht auf die Bezeichnung.
Und die Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Erhöhung der KESt von 25% auf 30% soll ungeahnten Reichtum von etwa 1 Milliarde bringen. So, so. Aber eingehoben werden diese 30% nur bei großen Vermögen. Woher man das weiß, wer viel Vermögen? Das darf mit Spannung erwartet werden. Die Mehrheit von 2/3 der Abgeordnetenstimmen für diese Maßnahme könnte, so wie es aus den Medien tönt, in Verbindung mit der Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer erreicht werden.
Auch im Mehrwertsteuerbereich soll sich was ändern. Der begünstigte Steuersatz von 10% soll sich etwa bei Konzertkarten und Kultur ändern, sprich erhöhen, was es teurer macht. Wieviel und wo genau, da wird noch herumgerechnet.
Die Finanztransaktionssteuer wurde für 2016 auch bereits mit 500 Mio. eingepreist. Wird aber nix werden. Soweit sind wir in Europa noch nicht. Angeblich werden es bestenfalls 100 Mio. Man scheint sich an die Zinsabzugssteuer der Vor-Vorgängerin des Finanzministers zu erinnern. Da wurde scheinbar auch zuerst gerechnet und dann nachgedacht.
Wir harren dem, was in Kürze kommt.