Vorbildlich: Unser Nachbarland Österreich schreibt ab sofort die Kastration aller Freigänger-Katzen – auch denen auf Bauernhöfen –gesetzlich vor. Bei schätzungsweise zwei Millionen Streunerkatzen in Deutschland besteht auch hierzulande dringender Handlungsbedarf – doch echte Lösungen bleiben aus.

Seit dem 1. April 2016 gilt in Österreich ein neues Tierschutzgesetz. Die Novellierung des Gesetzes schreibt unter anderem auch der letzten Gruppe der Freigänger-Katzen – denen auf Bauernhöfen – die Kastration vor. Seit Beginn der Maßnahmen vor etwa zehn Jahren wurden durch die Förderung von Land, Tierärztekammer und Gemeinden über 16.000 Streunerkatzen im Land kastriert.

Deutschland hat ein Katzenproblem

Auch in Deutschland könnte der Handlungsbedarf nicht größer sein: Mit einer Population von insgesamt zwei Millionen Streunerkatzen haben wir unumstritten ein Problem. Bis zu 30.000 herrenlose Katzen streunen durch Hamburg und München; in Berlin sind es sogar rund 100.000.

Die herrenlosen Tiere sind in der Regel ehemalige Hauskatzen und deren Nachkommen. Sie leben in verlassenen Gebäuden, in Hinterhöfen oder Parks. Kaum ein Mensch fühlt sich für sie verantwortlich – und schon gar niemand möchte die Tierarztkosten für eine Kastration oder Behandlung von Krankheiten tragen. So nimmt das Leid der Katzen in Deutschland seinen Lauf: Hauskatzen mit Freigang und Streunerkatzen paaren sich – mit erschreckenden langfristigen Folgen: Unkastrierte Katzen können zweimal im Jahr vier bis sechs Junge werfen. Hochgerechnet erhält man auf eine Katze und ihre Nachkommen innerhalb von sieben Jahren eine Katzenfamilie von 420.715 Tieren (siehe Grafik). Abgesehen vom stetigen Leid der Streunertiere durch Krankheiten, Hunger und die Gefahren des Straßenverkehrs, sind die deutschen Tierheime maßlos überfordert. Aufnahmestopps wegen Überfüllung sind mittlerweile Alltag.

DIE WELT

Ob in Österreich, Deutschland oder dem Rest der Welt: Die einzige tiergerechte Lösung um das Wachstum der Streunerkatzenpopulation langfristig einzudämmen sind Kastrationen. Doch darin sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit. Forderungen nach einer deutschlandweiten Regelung werden abgewiesen und stattdessen den Bundesländern überlassen, ob sie eigenständig Maßnahmen ergreifen.

Glücklicherweise nutzen aber immer mehr Städte und Gemeinden diese Chance und handeln im Sinne des Tierschutzes. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. hat eine »umfangreiche Liste der 343 Städte und Gemeinden erfasst, in denen eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen gilt.

Doch das reicht nicht. Nur eine flächendeckende gesetzliche Regelung – bestehend aus Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – kann die steigende Zahl deutscher Streunerkatzen eindämmen. Es liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger dies durch die entsprechende gesetzliche Regelung und die finanzielle Förderung voranzubringen.

Jeder Einzelne kann den Streunerkatzen helfen!

» Viele lokale Tierschutzvereine versuchen in den Städten eine Kastrationspflicht zu erwirken. Mit Unterschriftenlisten, Demonstrationen oder Öffentlichkeitsarbeit – Unterstützen Sie die Arbeit vor Ort.

» Wenn Sie selbst eine Katze als Freigänger halten, lassen Sie sie kastrieren und registrieren Sie Ihr Tier (z.B. hier »www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung).

» Machen Sie eine Streunerkatze ausfindig, informieren Sie unbedingt den zuständigen Tierschutzverein Ihrer Region.

» Klären Sie Freunde und Bekannte über das Leid der Streunerkatzen auf.

Den Originalartikel lesen Sie auf:

http://welttierschutz.org/kastrationspflicht-fuer-freigaenger-katzen/

Weitere Artikel der Welttierschutzgesellschaft: http://welttierschutz.org/home/nachrichten

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»Weitere Themen im Tierschutzblog der Welttierschutzgesellschaft

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