Der Begriff Wilderei weckt bei vielen den Gedanken an seltene Tierarten in fernen Ländern. Doch die illegale Tötung von Wildtieren ist auch in Deutschland ein Problem. Gefährdete Tiere wie Wölfe, Luchse, Fischotter sowie zahlreiche unter Schutz stehende Vögel landen vermehrt auf der Abschussliste von Wilderern.
Mitautor: Jana Kornely
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In Teilen Bayerns, wo Luchse ausgestorben waren, versuchen Natur- und Umweltschützer seit Jahren, die Tiere wieder anzusiedeln. Gleichzeitig werden diese unerlaubt getötet. So wurden 2015 vier abgetrennte Luchs-Vorderpfoten in der Nähe einer Fotofalle abgelegt. Im Jahr davor hatte ein Unbekannter zwei ebenfalls streng geschützte Fischotter in einem Sack im Fluss Regen ertränkt. Aus Brandenburg und Sachsen sind Fälle von sieben Wölfen bekannt, die zwischen Juli 2014 und August 2015 illegal erschossen wurden, zwei von ihnen wurde der Kopf abgetrennt. Und auch Vögel sind Ziel von Wilderern; sie werden gefangen, erschossen oder mit Hilfe von Kadavern vergiftet. Allein in Bayern sind innerhalb von fünf Jahren 85 Fälle getöteter Eulen und Greifvögel bekannt.
Die Nachrichten von tödlichen Übergriffen auf Wildtiere häufen sich dieser Tage und Wilderei stellt zunehmend eine Bedrohung für die Artenvielfalt dar, zumal die illegale Tötung eines Tieres den Tod weiterer Artgenossen verursachen kann. Dies ist der Fall bei Muttertieren, die durch Wilderei sterben. Alleingelassen und nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, verhungert der Nachwuchs der getöteten Wildtiere.
WILDEREI IST KEIN KAVALIERSDELIKT
Dabei sieht die Gesetzeslage hierzulande das unerlaubte Töten von Wildtieren bereits als eine schwerwiegende Straftat an, so besagen es »Paragraph 292 des Strafgesetzbuchs sowie die Paragraphen 4 und 17 »des Tierschutzgesetzes. Demzufolge ist das Nachstellen, Fangen, Erlegen oder die Zueignung eines Wildtieres mit bis zu drei, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft unter Strafe gestellt. Je nach Tötungsweise machen sich Wilderer darüber hinaus zusätzlich des illegalen Waffenbesitzes oder der unerlaubten Verwendung von Chemikalien schuldig.
Doch nur bei den wenigsten Tötungsdelikten werden Verdächtige auch tatsächlich ermittelt und entsprechend bestraft. So bleibt meist unklar, weshalb das Wildtier in Deutschland sterben musste. „Trophäenjagd kann nur in wenigen Fällen eine Rolle spielen“, meint Daniela Schrudde, Programmleiterin Tierschutz bei der Welttierschutzgesellschaft. Oft werden die Tiere nämlich noch am Ort des Vergehens zurückgelassen oder gezielt am Straßenrand abgelegt, um den Tod als Verkehrsunfall zu fingieren. In diesen Fällen geht man davon aus, dass wirtschaftliche und ideologische Interessen die Wilderer antreiben.
MENSCH-TIER-KONFLIKT IN DEUTSCHLAND
Die Gründe für den Konflikt zwischen Wildtieren und Menschen können vielerlei Ursache haben. Luchse zum Beispiel können Rehe aufschrecken, die ins Unterholz verschwinden und folglich den Jägern die Suche erschweren. Fischotter, die sich von Fischen ernähren, können sich Angler und Fischzüchter zum Feind machen. Und Greifvögel, um ein weiteres trauriges Beispiel zu nennen, ziehen den Unmut von Tauben- und Geflügelzüchtern auf sich, wenn diese ihre Nutztiere bedroht sehen.
DIE DUNKELZIFFER GEWILDERTER TIERE IN DEUTSCHLAND IST HOCH
Um das Ausmaß der Wilderei in Deutschland besser einschätzen zu können und es gezielt zu verfolgen, werden bereits einige Anstrengungen unternommen. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung untersucht alle in Deutschland verstorbenen Wölfe auf die Todesursache. Bei anderen geschützten Tieren erfolgt ebenfalls eine Obduktion, in der Regel durch die lokal zuständige Behörde. Falls es Hinweise auf einen Tod durch Wilderei gibt, wird die Beweislage gesichert und gemeldet. Eine genaue Bezifferung der Fälle ist jedoch nicht möglich, denn es werden nicht alle gewilderten Tiere gefunden. So sind im Bayerischen Wald innerhalb von sechs Jahren 14 Luchse verschwunden und es ist anzunehmen, dass einige von ihnen illegal getötet wurden.
Auf politischer Ebene fordert der bayerische Landtagsabgeordnete und Umweltpolitiker Florian von Brunn (SPD) dieser Tage die Einrichtung spezialisierter Dezernate für Umweltkriminalität und Artenschutz sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Welttierschutzgesellschaft stimmt zu, dass für eine konsequente Strafverfolgung und Rechtsprechung die Zuständigkeiten klar geregelt und die Verantwortlichen gezielt geschult werden müssen. Zusätzlich ist es aus unserer Sicht nötig, die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren, um Wilderei langfristig vorzubeugen. Dies sollte unter anderem durch den Einsatz erfahrener Vermittler geschehen, die im Schulunterricht, bei Gemeindeversammlungen und anderen Veranstaltungen in den Dialog mit der Bevölkerung treten.
WAS KÖNNEN SIE TUN?
Auch Sie können aktiv dazu beitragen, Wilderei zu bekämpfen.
– Informieren Sie sich und andere über das Thema.
– Stören Sie Wildtiere nicht und halten Sie Ihre Hunde beim Spaziergang unter Kontrolle.
– Seien Sie aufmerksam und informieren Sie bei Anzeichen potenzieller Wilderei die Polizei.
– Falls Sie ein totes oder verletztes Tier finden, nehmen Sie dieses niemals mit, denn damit machen Sie sich selbst der Wilderei strafbar. Es gilt auch hier, die Polizei zu kontaktieren, die dann entweder selbst ausrückt oder an die lokal zuständigen Fachkräfte vermittelt.
– Kaufen Sie niemals Wildtierprodukte geschützter Tiere, da sie damit die Wilderei aktiv unterstützen.
Quellen:
»www.idowa.de
»www.abendzeitung-muenchen.de
»www.sueddeutsche.de
»www.spektrum.de
»www.schwaebische.de
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»Wilderei: Das Geschäft mit dem Tod