10 Gebote an die Volksanwaltschaft betreffend "Heimopfergesetz"

An die Volksanwaltschaft - post@volksanwaltschaft.gv.at

Betreff: "Heimopfer-Gesetz"

Sehr geehrte Dame und Herren !

Wir wollen folgende Stellungnahme zur gefälligen Beachtung bringen, gerne erläutern wir bei nicht verstehen :

A) wir betreiben keine klein-Klientel-Politik wie vielleicht mancher Verein für "priviligierte Mitglieder".

B) wir wissen von zehntausenden registrierten "ex-Heimkindern" und urgieren, diese als "Betroffene des Heimopfergesetzes" zu betrachten.

C) wie aus verschiedensten Untersuchungsberichten (Karlsson, Sieder, Helige, etc.) hervorgeht, sind die menschenrechtswidrigen Foltern, Verbrechen nicht nur an Einzelpersonen verübt worden, sondern IN DER REGEL als Gemeinschaftsstrafen getätigt worden - und daher bei ALLEN ex-Heimkindern als Anlassfall für das "Heimopfergesetz" zu werten.

D) die Heim-Insassenlisten liegen im Archiv der Stadt Wien und anderen Archiven zur Nutzung auf - sie sind leicht anzuwenden - alles andere wäre Fahrlässig, da die Betroffenen staatlich und kirchlich ruiniert und oft zur Amtsweg-Unfähigkeit verkrüppelt wurden.

E) das Gutachten, dass jegliche körperliche Bestrafung der damaligen Heimkinder widerrechtlich war, sollte auch Ihnen bekannt sein - wir bringen es gerne bei.

F) das Gutachten, dass sogar jede seelische Qual (Standard in jedem Heim) als "schwere Körperverletzung" rechtlich zu sehen ist, kann bei Nichtbekanntsein ebenfalls beigebracht werden.

G) einer Volksanwaltschaftsteilnahme von "Udo Jesionek" stehen wir ablehnend gegenüber, da er in der Vergangenheit schon öfters zum Nachteil der ex-Heimkinder gehandelt hat.

H) ebenso ist jegliche Teilnahme irgendwelcher "nicht-Amtspersonen" als "absolut unmöglich" abzulehnen - da schon in der Vergangenheit Vorkommnisse des Verrats von persönlichem vorgekommen ist.

I) da der Gesetzgeber seine "allgemeine Schuld" in der Parlamentszeremonie bereits anerkannt hat, ist dahingehend keine Frage mehr offen - die "Betroffenen" sind ebenfalls bekannt "durch staatliche, magistrale, kirchliche Aufzeichnungen".

J) weitere "Foltermassnahmen" (so die "Befragungen" von Abgeordneten benannt) können nur Menschenrechtswidrig sein - so wie es auch die "Clearinggespräche" vom "WEISSEN RING" waren - die absolut rechtswidrig stattfanden - da ja von der VOLKSANWALTSCHAFT (!) schon festgestellt wurde, dass einzig die Bekanntgabe der staatlichen Aufzeichnung der "Heimdaten" genüge, um anspruchsberechtigt zu sein.

Die Berücksichtigung unserer Stellungnahme erwartend, verbleiben wir - mit freundlichen Grüßen

HEIMKINDER-AKTIC-COMMUNITY

www.h-a-c.info

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