Exzess der Illegalität
Von Gastautorin Annette Heinisch auf vera-lengsfeld.de am 21.01.2022
Einwilligungen in Impfungen aufgrund von Drohung sind unwirksam mit haftungsrechtlichen Folgen. Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt. Diejenigen, die impfen, sollten sich also zum Eigenschutz in jedem Einzelfall sehr genau vergewissern, ob der Patient sich wirklich aus eigenen freien Stücken für eine Impfung entscheidet oder aber aufgrund der Vorenthaltung von Grundrechten sowie der gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung.
Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb hallte in meinem Kopf die Bewertung eines Medizinrechtlers nach, der meinte: „Ich denke, (fast) alle Aufklärungen der Impfärzte waren unzulänglich und also die Impfung (fast stets) eine rechtswidrige Körperverletzung. Es mögen einzelne Ärzte richtig gemacht haben; das Massengeschäft in den “Impfzentren” war in aller Regel ein Exzess der Illegalität.“
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