Das Gendersternchen: Ein Triumph der Gleichberechtigung, ein leuchtendes Symbol für Fortschritt und Gerechtigkeit!

Wer heute noch gegen das Gendersternchen wettert, stellt sich nicht nur gegen die gesellschaftliche Entwicklung, sondern auch offen gegen die Grundwerte unserer Verfassung. Denn das Gendersternchen ist weit mehr als ein modisches Sprachaccessoire – es ist die konsequente Umsetzung des Gleichheitsgebots aus Artikel 3 des Grundgesetzes, das unmissverständlich fordert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

**Das Gendersternchen macht sichtbar, was jahrhundertelang unsichtbar war:** Frauen, nicht-binäre, inter- und transgeschlechtliche Menschen. Es durchbricht das Diktat des generischen Maskulinums, das die Hälfte der Bevölkerung sprachlich ausradiert und damit gesellschaftlich marginalisiert hat[4][6]. Mit jedem „Lehrer*in“, „Bürger*innen“ oder „Kolleg*in“ wird ein Zeichen gesetzt: Hier sind alle gemeint, niemand wird ausgeschlossen, niemand muss sich verstecken. Das Gendersternchen ist ein Akt der sprachlichen Gerechtigkeit, der endlich auch die Lebensrealitäten all jener würdigt, die sich nicht in der binären Geschlechterordnung wiederfinden wollen oder können.

**Wer das Gendersternchen ablehnt, ignoriert nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse**: Studien zeigen, dass geschlechtergerechte Sprache die Sichtbarkeit von Frauen erhöht, stereotype Berufsbilder aufbricht und Kinder dazu ermutigt, sich unabhängig vom Geschlecht neue Wege zuzutrauen. Gendern fördert einen offeneren Umgang mit Geschlechterrollen, baut Vorurteile ab und ist ein Motor für gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Inklusion und Vielfalt.

**Und es ist verfassungsrechtlich geboten!** Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität schützt – ausdrücklich auch für Menschen, die weder männlich noch weiblich sind. Wer das Gendersternchen verbieten oder aus dem öffentlichen Raum verbannen will, handelt gegen das Diskriminierungsverbot und die Gleichstellungspflicht des Grundgesetzes. Solche Bestrebungen sind nichts anderes als ein Frontalangriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde. Sie sind, mit Verlaub, verfassungsfeindlich.

**Das Gendersternchen ist kein „Sternchenkrieg“, sondern ein Stern des Fortschritts.** Es ist ein Werkzeug der Emanzipation, ein Mittel der Sichtbarkeit, ein Zeichen der Solidarität mit allen, die zu lange übersehen wurden. Wer sich gegen das Gendersternchen stellt, stellt sich gegen die Gleichberechtigung, gegen die Vielfalt, gegen die Verfassung. Das Gendersternchen bleibt – als Mahnung, als Hoffnung, als Triumph der Gleichheit!

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Gott

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