Das Autobahnnetzwerk in Deutschland gehört ursprünglich der Bundesregierung. Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet. Die Veräußerung an private Gesellschaften blieb ausgeschlossen.
Grundgesetz Artikel 90:
(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs.
Das Eigentum ist unveräußerlich. [1]
In 2017 wurde dann der Artikel 90 wie folgt ergänzt:
(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. [1]
Damit wird aber nicht ausgeschlossen dass Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können. Folglich können unbemerkt private Gesellschaften beteiligt werden. Und mit einer einfachen Mehrheit könnte eine Gesellschaft zur Verwaltung der Bundesautobahnen zusätzlich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Eine PKW-Maut wurde mittlerweile ebenfalls bereits beschlossen. Es ist geplant dass deutsche Staatsbürger den Betrag für die PKW-Maut von der PKW-Steuer zurückerstatten können. Dies widerspricht jedoch EU-Recht, da Bürger verschiedener EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt werden. Deswegen hat Österreich bereits angekündigt gegen die Maut zu klagen. [2] [3] [4]
Autobesitzer zahlen in Zukunft also für das Recht Autobahnen zu benutzen die bereits bezahlt sind. Und eine Gesellschaft zur Verwaltung der Bundesautobahnen könnte auch die Kontrolle über die Maut-Gebühren bekommen. Auf diese Weise müssten Autobesitzer dann doppelt zahlen.
Experten warnten schon früh vor der Gefahr einer solchen Privatisierung. Die Regierung verhindere eine Privatisierung nicht und öffne das Autobahnnetzwerk für Investoren. [5]
Und der Bundesrechnungshof hat bereits beklagt dass es bei 5 von 6 in öffentlich-privater-Partnerschaft (ÖPP) gebauten Autobahnen zu riesigen Mehrkosten gekommen sei. Den Privatisierungen der Bundesregierung wird damit ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt. In einer Anhörung warnten Bundesrechnungshof, DGB, der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand sowie Verwaltungswissenschaftler. Dort widerlegten sie das Märchen, es würde zu keiner Privatisierung kommen. [6]
Die Linkspartei argumentierte öffentlich gegen dieses Vorgehen. Ihre Zustimmung war jedoch nicht notwendig. Auch ohne die Linkspartei wäre eine Mehrheit zustande gekommen. [7]
Trotzdem hat die Thüringer Landesregierung unter Bodo Ramelow von der Linkspartei im Bundesrat für die Änderung und damit für die Privatisierung gestimmt. [2] [3]
Dieser Beitrag erschien zuerst auf:
https://einfache-standards.blogspot.com/
[1] Drucksache 18/11131 2017-02-13
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
[2] Wie Thüringen bei der Maut vor Bayern einknickte 2017-03-31
https://www.sueddeutsche.de/politik/pkw-maut-wie-thueringen-bei-der-maut-vor-bayern-einknickte-1.3445420
[3] Bundesrat gibt Weg für Pkw-Maut frei 2017-03-31
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/laenderkammer-bundesrat-gibt-weg-fuer-pkw-maut-frei-14950892.html
[4] EU-Kommission und Deutschland einigen sich auf gerechte und diskriminierungsfreie Maut 2016-12-01
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/auslaender-maut-bundestagsjuristen-nennen-dobrindt-plan-rechtswidrig-a-984169.html
[5] Experten sehen Gefahr der Privatisierung 2017-03-27
https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_03/-/500784
[6] Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung 2013-09-24
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/gutachten-berichte-bwv/berichte/langfassungen/2013-bwv-gutachten-wirtschaftlichkeitsuntersuchungen-bei-oeffentlich-privaten-partnerschaften-oepp-im-bundesfernstrassenbau
[7] Privatisierung der Autobahn - Heute dagegen, morgen dafür 2018-06-01
ttp://www.taz.de/!5411783/